Steuerberater können auf zwei Arten abrechnen:
Per Gesetz (StBVV) oder- mit Pauschalen / Stundensätzen:
Einzelabrechnung durch die Steuerberatervergütungsverordnung StBVV
Fixhonorar und Tür und Angel-Beratung: ein Preis, der alles abdeckt.
Die Grundlage hierfür ist – eine harmonische Mandatsbeziehung und- eingespielte “Workflows / Arbeitswege” (Diese können individuell mit dem Berater vereinbart werden).