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Grundsätzlich sind Steuererklärungen immer spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31. Juli des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Das bedeutete für den Veranlagungszeitraum 2019, dass Steuerpflichtige ihre Steuererklärung spätestens am 31. Juli 2020 beim Finanzamt einreichen mussten.

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Die Abgabefrist für Steuererklärungen ist erst ab dem Kalenderjahr 2019 verlängert worden Das “Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens” ist in Kraft getreten. Aber: die Änderungen gelten erst für Steuererklärungen des Jahres 2018, 2019 usw..   Wie war es bisher: Bislang galt für Steuerpflichtige, dass die Einkommensteuererklärungen zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben waren. Steuerpflichtige, die...

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