Wichtig: Die verlängerte Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft in wenigen Wochen aus
Grundsätzlich sind Steuererklärungen immer spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31. Juli des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Das bedeutete für den Veranlagungszeitraum 2019, dass Steuerpflichtige ihre Steuererklärung spätestens am 31. Juli 2020 beim Finanzamt einreichen mussten.