Liebhaberei als unternehmerischer Fallstrick – Was gibt es zu beachten!
21. April 2019von Christian Deák
Liebe Leserinnen und Lesern, “Liebhaberei” klingt im ersten Moment nach einem kuscheligen Thema. Steuerrechtlich ist das Thema allerdings sehr unbequem und sollte von Ihnen als Unternehmer unbedingt vermieden werden. Als Liebhaberei werden wirtschaftliche Tätigkeiten, vorzugsweise Ausgaben und Investitionen bezeichnet, die keiner Gewinnerzielungsabsicht folgen. Am Ende des Tages muss eine “Totalgewinnprognose” erstellt werden; in den ersten...