Das Bundesfinanzministerium hatte bereits mit einem Schreiben vom 19.3.2020 die Unterstützung für Unternehmen zur Stundung von Steuern bis 31.12.2020 veröffentlicht. Gewährt werden diese Liquiditätshilfen nun auch für bis zum 31.3.2021 fällige Steuern. Allerdings unter bestimmten Voraussetzungen: