Muss die KU-Identifikationsnummer auf der Rechnung stehen?

4. April 2025von Lisa Bolz

Ja, die Angabe der KU-Identifikationsnummer wird empfohlen, wenn du die EU-Kleinunternehmerregelung nutzt – besonders bei grenzüberschreitenden Umsätzen. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und kann wie eine USt-Id ausgewiesen werden, z. B.: „Steuerfreie Lieferung gemäß Art. 284 MwStSystRL. KU-ID: EUK123456789.“

Lisa Bolz

Ja, die Angabe der KU-Identifikationsnummer wird empfohlen, wenn du die EU-Kleinunternehmerregelung nutzt – besonders bei grenzüberschreitenden Umsätzen. Sie dient der eindeutigen Zuordnung und kann wie eine USt-Id ausgewiesen werden, z. B.: „Steuerfreie Lieferung gemäß Art. 284 MwStSystRL. KU-ID: EUK123456789.“

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