Honorarrechner - Was investierst du?
Gib uns einfach ein paar Eckdaten, dann berechnen wir dir deinen monatlichen und jährlichen Invest in uns.
Für die Nutzung von DATEV Unternehmen-Online („Digitales Belegbuchen“) fallen in Abhängigkeit vom benötigten Speichervolumen Kosten von monatlich rund € 15,00 - € 20,00 an, die unmittelbar an die DATEV zu entrichten sind.
Des Weiteren werden sämtliche IT- und Software-Gebühren, die wir im Namen unserer Mandanten bezahlen, einfach 1:1 weiterberechnet (z. B. DATEV-Kosten)
Zufriedenheitsgarantie!
Wir werden regelmäßig dein Feedback einholen und dadurch die Zufriedenheit deinerseits sicherstellen.
Willst du weitergehende Infos zu den Leistungen? Dann klick hier.
Buchhaltung:
Mehrarbeiten aufgrund von später / nachträglich eingereichten Belegen werden grundsätzlich im Stundenlohn zusätzlich abgerechnet (die hierfür notwendigen Korrekturen der Umsatzsteuervoranmeldung werden durch die DHW durchgeführt).
Sollte die Gebühr nicht unsere Fixkosten decken, behalten wir es uns vor die Beträge anzupassen.
Weitere zu beauftragenden Tätigkeiten:
Ausführung des Zahlungsverkehrs nach Freigabe zusätzlich 10 % zum FiBu-Honorar
Kostenstellenrechnung zusätzlich 10 % zum FiBu-Honorar.
einmalige Einrichtung/Registrierung für OSS: 120,- netto
Quartalsweise Übermittlung der OSS Daten ans BZSt: 300,- (wird monatlich zu 100,- mit der lfd. Buchhaltung abgerechnet)
Mehraufwand (technische Probleme seitens der Verwaltung, etc.) wird bei Bedarf pauschal mit 100,- netto abgerechnet.
Mahnwesen zusätzlich 10 % zum FiBu-Honorar
Top-Priorität: frühzeitige Fertigstellung der Buchhaltung
- - (bis 3. des Folgemonats) – zusätzlich 25 % zum FiBu-Honorar
- - (bis 25. des Folgemonats) – zusätzlich 20 % zum FiBu-Honorar
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Lohn:
Sonderleistungen:
- Ersteinrichtung von neuen Mitarbeitern - ohne Fastdocs/DUO/Personio/Kanzlei.Land: je 90,00 €
- Ersteinrichtung von neuen Mitarbeitern - mit Fastdocs/DUO/Personio/Kanzlei.Land: je 30,00 €
- Abmeldung von Mitarbeitern: je 20,00 €
- Anträge und Bescheinigungen: je 30,00 €
(AAG-Anträge, Anträge Krankengeld & Arbeitsbescheinigungen, die über das Lohnprogramm übermittelt werden können. Andere Bescheinigungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.) - Abrechnung von Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld): je 20,00 €
- Lohnnachweis Berufsgenossenschaft: 50,00 €
- Korrektur der Vormonate: je 20,00 €
- Neueinrichtung eines Firmenwagens / Firmenrads: je 25,00 €
- Neueinrichtung pKV / bAV: je 35,00 €
- Ersteinrichtung Lohnbuchhaltung: 250,00 €
Folgende Leistungen werden anhand unserer aktuellen Stundensätze abgerechnet:
- Übernahme der Lohnbuchhaltung vom vorherigen Steuerberater
- Anträge / Rückfragen bzgl. Quarantäne, Kurzarbeit etc.
- Berechnung und Anpassung des Mindestlohns
- generelle fachliche Beratung
- generelle Kommunikation mit Krankenkassen und der Bundesagentur für Arbeit
- Einrichtung von Angestellten ohne deutsche Staatsbürgerschaft bzw. Angestellte mit deutscher Staatsbürgerschaft, die im Ausland arbeiten (generell steuerpflichtige Beurteilung)
Tür- und Angelberatung - Definition:
Um eurem Bedürfnis nach Transparenz und Kommunikation nach zu kommen, ohne hierbei lästige Büroarbeit und minutengenaue Einzelabrechnungen entstehen zu lassen, haben wir die Tür- und Angelberatung ins Leben gerufen.
Dies stellt eine Pauschale für den BETRIEBLICHEN Bereich dar zB.:
- Kommunikation per Mail, Whatsapp, Telefon, Zoom…
- kommunikativer Aufwand für die originären Tätigkeiten wie zB. der Buchhaltung
(Anforderung von Belegen, Erinnerung an die Einreichung von Unterlagen, Kontakterei für die Einreichung von Daten aller Art - die wir für unsere Arbeit brauchen) - Kommunikation für die laufende Mandatsbetreuung zwischen Tür- und Angel die ohne Terminierung / Recherche geklärt werden kann
(das typische „Mal Eben“ - oder „ich habe da mal eine Frage“, wie zB. „welche Steuerklasse ist richtig“ usw.)
Um ein besseres Bild zu bekommen - Ausgenommen vom Fixhonorar sind zB:
- steuerliche Umstrukturierungen,
- Eingliederungen,
- Ausgliederungen,
- Einbringungen,
- Holdingberatungen und Aufbau,
- Gestaltungsberatung, Umstrukturierungen (Holding,…),
- Internationales Steuerrecht (Wegzugsbesteuerung, Betriebsstädten, Verrechnungspreise….),
- Zollfragen,
- Erbschaften,
- Existenzgründungsberatung,
- Anträge beim Finanzamt (wie zB steuerlicher Fragebogen, Herabsetzungsanträge),
- Betriebsprüfungen,
- Einrichtung des digitalen Setups,
- Überarbeitung des digitalen Setups,
- ...
Also beratungsintensive Bereiche, die nicht mit einem Telefonat oder einer Mail erledigt sind und zur originären steuerlichen Beratungsleistung gehören.
Sollte es einen höheren Bedarf an Kommunikation aller Art geben, werden wir ein individuelle Tür- und Angelberatungspauschale finden. (Natürlich auch, wenn unser Zeitaufwand nicht gedeckt wird - hier kommen wir jedoch im Vorfeld auf euch zu - auch hier stehen wir für Transparenz. Ebenso weisen wir euch im Vorfeld auf alle Anfragen eurerseits hin, die nicht durch diese Pauschale abgegolten sind - damit es hier keine „bösen Überraschungen“ gibt und wir euch die Wahl der Beratung überlassen - wir sind nur an einer langfristigen Mandatsbeziehung interessiert und nicht am kurzfristigen Geschäft).
Jahresabschluss:
Weitere zu beauftragenden Tätigkeiten:
- Plausibilitätsbeurteilung nach § 18 KWG (zzgl. 20 %)
- Top-Priority: Fertigstellung Jahresabschluss zu einem vereinbarten frühen Stichtag (zzgl. 10 %)
- Eröffnungsbilanz 250,00 €
GmbH & Co. KG:
- Sondern- und/oder Ergänzungsbilanz 500,00 € pro Bilanz
- Jahresabschluss der Verwaltungs-GmbH 1.500,00 € (inkl. Jahresbuchhaltung und betriebliche Auslagenpauschale „Post- Backoffice und Serviceleistung“)
--> Die sog. Auslagenpauschale §16 StBGebV wird lediglich in gesetzlicher Höhe auf Gebührenebene erhoben
--> sowie alle Gebühren, die uns durch IT (z.B. Datev Auslagen) in Rechnung gestellt werden (wir rechnen diese 1: 1 weiter).
Ausgenommen vom Fixhonorar:
Welche Dinge hiervon ausgenommen sind, findet man in unseren Verträgen.
Es kann aber darauf heruntergebrochen werden, dass
- steuerliche Umstrukturierungen,
- Eingliederungen,
- Ausgliederungen,
- Einbringungen,
- Holdingberatungen und Aufbau
- usw.
Also beratungsintensive Bereiche, die nicht mit einem Telefonat oder einer Mail erledigt sind!
Verfahrensdokumentation:
Eine Verfahrensdokumentation stellt vollständig und schlüssig den organisatorisch und technisch gewollten Prozess des eingesetzten Datenverarbeitungsverfahrens in einem Unternehmen dar. Sobald eine Buchführung digital übertragen wird (z.B. durch Unternehmen Online, FastBill, Taxdoo, Lexoffice, Sevdesk, Taxdoo) sieht der Gesetzgeber daher eine Verfahrensdokumentation für notwendig an. Das Fehlen der Dokumentation allein führt nicht zur Verwerfung der Buchführung, kann jedoch bei weiteren Missständen dazu führen, dass eine Hinzuschätzung höher ausfällt.
Die laufende Überwachung beinhaltet eine regelmäßige Kommunikation zur Aktualität der Verfahrensdokumentation und der dieser zu Grunde liegenden Prozesse/Schnittstellen.
Bei Kündigung des Mandats durch den Mandanten wird die Differenz der bisher aufgelaufenen Kosten (einmaliger Betrag + monatlicher Betrag + Stunden-Anpassungen) bis zum Wert von 2.500 Euro (netto) nachberechnet.