Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch wenn du im Sitzland, zum Beispiel Deutschland, aufgrund zu hoher Umsätze nicht unter die nationale Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fällst, kannst du dennoch die EU-Kleinunternehmerregelung gemäß Artikel 284 MwStSystRL nutzen.
EU-Kleinunternehmerregelung nutzen ohne nationaler Kleinunternehmer zu sein, geht das?
4. April 2025by Lisa Bolz

