Lisa Bolz

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch wenn du im Sitzland, zum Beispiel Deutschland, aufgrund zu hoher Umsätze nicht unter die nationale Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fällst, kannst du dennoch die EU-Kleinunternehmerregelung gemäß Artikel 284 MwStSystRL nutzen.

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