Freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei nutzen

7. Oktober 2025von Christian Deák
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Viele Arbeitgeber überlegen, wie sie Mitarbeitende über das reine Gehalt hinaus motivieren und langfristig binden können. Genau hier kommen freiwillige soziale Aufwendungen ins Spiel. Sie schaffen zusätzliche Wertschätzung, ohne dass dafür ein klassischer Gehaltssprung nötig ist.

Im Unterschied zu den gesetzlichen sozialen Aufwendungen, die vom Staat vorgeschrieben sind, handelt es sich bei freiwilligen Leistungen um Extras, die du nach eigenem Ermessen einsetzen kannst. Sie ergänzen das Einkommen sinnvoll und lassen sich individuell auf die Bedürfnisse der Belegschaft abstimmen. Das macht sie zu einem spannenden Werkzeug für dein Personalmanagement.

Besonders interessant:

Viele dieser Aufwendungen können lohnsteuerfrei gewährt werden. Dadurch entsteht ein klarer Vorteil sowohl für dich als Arbeitgeber als auch für deine Mitarbeitenden. Während du Kosten steuerlich optimiert einsetzen kannst, profitieren Beschäftigte von echten Zusatzleistungen ohne Abzüge.

 

Was versteht man unter freiwilligen Sozialleistungen?

Während Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, Abgaben wie Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, geht es bei freiwilligen sozialen Aufwendungen um zusätzliche Angebote. Sie sind nicht vorgeschrieben, sondern beruhen auf der Entscheidung des Unternehmens. Genau dieser freiwillige Charakter macht deutlich, dass Mitarbeitende keinen Rechtsanspruch darauf haben, sondern sie als besonderes Plus erhalten. Im modernen Sprachgebrauch wird oft von „Benefits“ oder „Goodies“ gesprochen. Doch freiwillige soziale Aufwendungen sind mehr als nur ein nettes Extra. Sie stellen eine ernsthafte Ergänzung zum Gehalt dar und zeigen, dass ein Arbeitgeber die Bedürfnisse seiner Belegschaft ernst nimmt.

Für Unternehmen liegt der Nutzen auf der Hand: Mit solchen Leistungen stärkst du Motivation und Bindung, reduzierst die Fluktuation und positionierst dich als attraktiver Arbeitgeber nach außen.

Typische Formen

Die Palette an freiwilligen Sozialleistungen ist breit und reicht von Sachwerten über Zuschüsse bis hin zu Dienstleistungen. Ob Tankgutschein, Essenszuschuss oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung, all diese Angebote gehören zu den Extras, die Mitarbeitende im Alltag entlasten können.

 

Wichtig zu wissen:

Die steuerliche Behandlung ist nicht immer identisch. Manche Leistungen bleiben steuerfrei, andere fallen in die Kategorie lohnsteuerpflichtig. Hierzu zählen etwa Zuschüsse, die eine bestimmte Freigrenze überschreiten. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, welche Form sie wählen, um sowohl den gewünschten Effekt bei den Mitarbeitenden zu erzielen als auch steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen. Die genauen Grenzen werden im nächsten Abschnitt detailliert behandelt.

 

Steuerliche Spielräume richtig nutzen

Ein entscheidender Vorteil gegenüber den gesetzlichen Sozialleistungen ist der steuerliche Gestaltungsspielraum. Arbeitgeber können verschiedene Freibeträge und Freigrenzen gezielt einsetzen, um Mitarbeitenden steuerfreie Extras zukommen zu lassen. Damit du die Übersicht behältst, sind die wichtigsten Grenzen im Überblick zusammengefasst:

  • 50 € Sachbezugsfreigrenze: monatlich für Gutscheine, Tankkarten oder andere Sachbezüge steuerfrei, bei Überschreitung wird der gesamte Betrag lohnsteuerpflichtig
  • 600 € Freigrenze für Betriebsveranstaltungen: pro Mitarbeiter und Jahr für maximal zwei Veranstaltungen steuerfrei, Überschreitungen machen den vollen Betrag steuerpflichtig
  • Kinderbetreuungskosten: Zuschüsse zu nichtschulischen Betreuungskosten sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden
  • Jobtickets & Fahrtkostenzuschüsse: steuerfrei oder pauschal mit 15 % versteuert möglich, Voraussetzung ist die zusätzliche Gewährung zum Arbeitslohn
  • Gesundheitsförderung: bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen wie Rückenschule oder Stressprävention

Mit diesen Vorgaben stellst du sicher, dass die Grenze für lohnsteuerfreie freiwillige soziale Aufwendungen je nach Art der Leistung eingehalten wird. Wer die Spielräume kennt und sauber dokumentiert, vermeidet Nachzahlungen und setzt ein starkes Signal der Wertschätzung an seine Mitarbeitenden.

 

Mitarbeiter-Benefits im Überblick

Kleine Extras für den Alltag:

  • Getränke und Obst im Büro
  • Zuschüsse für Mittagessen oder Essensgutscheine

Geschenke zu besonderen Anlässen:

  • Präsente zum Geburtstag oder Jubiläum
  • Aufmerksamkeiten zu Weihnachten – innerhalb der steuerfreien Grenzen

Vergünstigungen und Zuschüsse:

  • Gutscheine oder Einkaufsrabatte
  • Zuschuss zum ÖPNV-Ticket oder Jobrad
  • Gesundheitsangebote wie Fitnessstudio oder Vorsorgeuntersuchungen

 

Umsetzung in der Praxis

Damit freiwillige Sozialleistungen optimal wirken, sollten mehrere Abteilungen zusammenarbeiten. Besonders HR, die Lohnbuchhaltung und auch dein Steuerberater spielen eine wichtige Rolle bei der Planung und Umsetzung. Nur so stellst du sicher, dass alle Aspekte fachlich korrekt berücksichtigt werden.

Ebenso wichtig ist die Kommunikation mit deinen Mitarbeitenden. Wer offen erklärt, welche Leistungen angeboten werden, vermittelt Wertschätzung und sorgt dafür, dass diese Vorteile auch als solche wahrgenommen werden. So stärkst du das Vertrauen und die Bindung an dein Unternehmen.

 

Ein zusätzlicher Effekt:

Die Arbeitgebermarke wird gefestigt und macht es leichter, Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden.
Mit einem erfahrenen Steuerberater wie der DHW stellst du außerdem sicher, dass alle steuerlichen Spielräume
optimal genutzt und rechtssicher umgesetzt werden.

 

FAQ zu Sozialleistungen

❓ Was sind Sozialleistungen?
Sozialleistungen sind Leistungen des Arbeitgebers, die über den Lohn hinausgehen und den Arbeitnehmer unterstützen. Dazu zählen gesetzlich vorgeschriebene Leistungen (z. B. Beiträge zur Sozialversicherung) und freiwillige Zusatzangebote.

❓ Was sind freiwillige soziale Aufwendungen?
Freiwillige soziale Aufwendungen sind Zusatzleistungen des Arbeitgebers, auf die Mitarbeiter keinen gesetzlichen Anspruch haben. Beispiele sind Geschenke zu besonderen Anlässen, Zuschüsse für Fitness oder Jobtickets, die häufig lohnsteuerfrei gewährt werden können.

❓ Welche Vorteile haben freiwillige Sozialleistungen für Arbeitgeber?
Sie steigern Motivation, Mitarbeiterbindung und die Attraktivität des Unternehmens. Gleichzeitig lassen sich durch steuerfreie Gestaltung Abgaben sparen.

❓ Welche Vorteile haben Mitarbeiter?
Mitarbeiter erhalten finanzielle oder sachliche Zusatzleistungen, die ihre Zufriedenheit erhöhen und ihre Lebensqualität verbessern, oft ohne steuerliche Belastung.

❓ Müssen freiwillige Sozialleistungen versteuert werden?
Das hängt von Art und Höhe der Leistung ab. Viele Zuwendungen sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei. Ein Steuerberater hilft, hier den Überblick zu behalten.

❓ Sind freiwillige Sozialleistungen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, sie sind, wie der Name schon sagt, freiwillig. Der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er sie anbietet.

❓ Wann lohnt sich die Beratung durch einen Steuerberater?
Gerade bei der optimalen Nutzung von Freibeträgen und Freigrenzen ist ein Steuerberater wie die DHW hilfreich, um Gestaltungsspielräume voll auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.

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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
Geschäftsführer der DHW Steuerberatung. Gemeinsam mit meinem Team
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