Eine Weihnachtsfeier ist mehr als nur ein nettes Beisammensein, sie stärkt den Teamgeist, fördert das Miteinander und zeigt Wertschätzung gegenüber deinen Mitarbeitern. Gleichzeitig eröffnet sie dir als Unternehmer die Chance, Kosten für die Feier clever zu nutzen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Betriebsfeiern kann finanzielle Vorteile bringen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung stärken. Damit das gelingt, braucht es aber eine durchdachte Planung. Nur wenn du die steuerlichen Rahmenbedingungen beachtest, vermeidest du unnötige Risiken und stellst sicher, dass deine Feier sowohl für dein Team als auch für dein Unternehmen ein voller Erfolg wird.
Voraussetzungen für eine steuerfreie Weihnachtsfeier
Damit ein Weihnachtsessen mit der Firma steuerfrei bleibt, musst du als Arbeitgeber bestimmte Vorgaben beachten. Entscheidend ist dabei der Freibetrag von 110 Euro pro Person und pro Feier. Solange die Kosten diesen Betrag nicht überschreiten, kannst du deine Veranstaltung ohne zusätzliche steuerliche Belastungen durchführen. Zudem gilt die Regelung nur für maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr. Planst du mehr Feiern oder übersteigst du die Kostenobergrenze, wird der überschüssige Betrag steuerpflichtig und deine Mitarbeitenden müssen diesen Anteil versteuern. Deshalb lohnt es sich, die Ausgaben genau im Blick zu behalten und die Rahmenbedingungen von Beginn an klar einzukalkulieren.
Der 110-Euro-Freibetrag im Detail
Der Freibetrag gilt immer pro Mitarbeiter und pro Veranstaltung. Bei der Berechnung zählen nicht nur die direkten Kosten wie Essen und Getränke, sondern auch Nebenkosten wie Raummiete, Musik oder Dekoration. Ein einfaches Beispiel zeigt die praktische Anwendung: Nimmst du 50 Personen an deiner Feier teil, dann dürfen die Gesamtausgaben maximal 5.500 Euro betragen. Bleibst du darunter, bleibt die Feier steuerfrei, überschreitest du die Grenze, entsteht für den übersteigenden Anteil eine Steuerpflicht.
Folgen bei Überschreitung des Freibetrags
Sobald die Kosten für eine Weihnachtsfeier für die Arbeit den Freibetrag von 110 Euro pro Person überschreiten, wird nur der darüberliegende Anteil steuerpflichtig. Dieser Betrag ist vom Arbeitgeber als Arbeitslohn zu behandeln, wodurch er in die Lohnabrechnung einfließt. Um die Mitarbeitenden nicht zusätzlich zu belasten, kannst du als Unternehmen die Lohnsteuer auf den übersteigenden Teil pauschal mit 25 Prozent übernehmen. Wer eine Betriebsveranstaltung über 110 Euro buchen möchte, sollte diesen Aspekt frühzeitig berücksichtigen, damit aus einer gelungenen Feier keine unangenehmen steuerlichen Überraschungen entstehen.
Wer darf an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Damit eine Feier steuerlich begünstigt wird, dürfen grundsätzlich nur deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt werden. Wenn du also eine Weihnachtsfeier buchen willst, solltest du wissen, dass externe Gäste wie Geschäftspartner oder Kunden steuerlich nicht einbezogen werden können. Die Teilnahme von Ehepartnern oder anderen Angehörigen ist dagegen erlaubt. In diesem Fall steigt zwar die Gesamtzahl der Teilnehmer, allerdings sinken dadurch die Kosten pro Kopf, was dir bei der Einhaltung des Freibetrags helfen kann. Für die steuerliche Begünstigung bleiben aber nur die Aufwendungen für deine Beschäftigten relevant.
Sonderfälle bei Teilnehmenden
Auch Minijobber dürfen selbstverständlich mitfeiern und werden steuerlich genauso behandelt wie deine Vollzeitkräfte. Schwieriger wird es jedoch bei Freiberuflern oder externen Dienstleistern. Hier kannst du zwar die Betriebsfeier absetzen, allerdings nur als normale Betriebsausgabe ohne Anwendung des Freibetrags. Wenn Kunden oder Geschäftspartner teilnehmen, gelten ihre Kosten als Bewirtungsausgaben. Diese kannst du anteilig steuerlich geltend machen, jedoch fallen sie nicht unter die 110-Euro-Grenze. Daher solltest du genau prüfen, welche Teilnehmenden steuerlich begünstigt sind und welche nicht.
Welche Kosten steuerlich absetzbar sind
Bei einer betriebliche Weihnachtsfeier zählen sämtliche Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen. Das umfasst nicht nur die offensichtlichen Posten wie Raum- und Technikmiete, sondern auch Catering und Getränke. Sogar Nebenkosten wie ein Garderobenservice oder die Gage für Musiker gehören dazu. Selbst das Essen für die Weihnachtsfeier ist steuerlich relevant, solange es innerhalb der geltenden Freibeträge liegt. So wird deutlich, dass die Gesamtheit aller Kosten berücksichtigt werden muss, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Einzelne Kostenarten im Überblick
Wenn es um die Steuer der Weihnachtsfeier geht, sind verschiedene Kostenarten zu berücksichtigen. Speisen und Getränke zählen als Bewirtungskosten vollständig in die Gesamtrechnung hinein. Geschenke bis zu einem Wert von 60 Euro pro Person gelten als steuerfreie Aufmerksamkeit und sind damit zusätzlich möglich.
Auch Fahrtkosten für Bus oder Taxi lassen sich auf die Gesamtkosten umlegen. Trinkgelder werden anerkannt, wenn sie ordnungsgemäß erfasst sind. Darüber hinaus gehören auch Ausgaben für Unterhaltung, etwa Künstler oder DJs, zu den abzugsfähigen Aufwendungen. So zeigt sich, dass viele kleine Posten einen großen Einfluss auf die steuerliche Bewertung haben können.
Berechnung der Pro-Kopf-Kosten
Die Pro-Kopf-Kosten sind entscheidend, wenn du eine Firmen Weihnachtsfeier steuerlich korrekt gestalten willst. Grundlage ist dabei die einfache Rechnung: Gesamtkosten der Feier geteilt durch die Anzahl der Teilnehmenden. So wird ein einheitlicher Wert pro Person ermittelt, der für die steuerliche Prüfung relevant ist. Wichtig ist, dass alle angemeldeten Personen in die Berechnung einbezogen werden, selbst wenn sie kurzfristig absagen. Die Kosten dürfen nicht auf eine kleinere Gruppe umgelegt werden. Nur so bleibt die Kalkulation korrekt und entspricht den steuerlichen Vorgaben.
Praktische Umsetzung in der Buchhaltung
Für eine Weihnachtsfeier für den Betrieb ist eine saubere Dokumentation unverzichtbar. Dazu gehört in erster Linie eine Teilnehmerliste, die dem Finanzamt als Nachweis dient. Ebenso müssen alle Rechnungen und Belege für Catering, Location und externe Dienstleister vollständig erfasst werden.
Praxisbeispiel Kostenverteilung
Ein typisches Beispiel zeigt, wie wichtig die richtige Berechnung ist: Sind 100 Gäste eingeladen und erscheinen nur 90, werden die Kosten dennoch auf alle 100 Teilnehmenden verteilt. Nur so wird die steuerliche Regelung korrekt eingehalten und deine Buchhaltung bleibt revisionssicher.
So planst du die Weihnachtsfeier steuerlich clever
Damit deine Weihnachtsfeier absetzbar bleibt, solltest du von Anfang an eine klare Kostenkalkulation vornehmen. Plane die voraussichtlichen Ausgaben und berücksichtige dabei die Zahl der Gäste, um eine Überschreitung der Freibeträge zu vermeiden. Prüfe außerdem, ob eine Lohnsteuerpauschalierung sinnvoll sein könnte, falls doch höhere Kosten entstehen. Auch die Kombination mit einem Sommerfest ist möglich, solange beide Feiern die steuerlichen Voraussetzungen einhalten.
Wichtige Punkte im Überblick
Wichtig ist, dass du alle zentralen Punkte im Blick hast:
- Freibetrag
- Teilnehmerkreis
- Gesamtkosten
Eine vollständige Dokumentation schützt dich zusätzlich vor späteren Nachforderungen des Finanzamts.
Neben dem steuerlichen Vorteil sind Weihnachtsfeiern auch ein starkes Signal für Motivation und Zusammenhalt im Team. Wenn dich darüber hinaus interessiert, wie du auch einen Firmenwagen absetzen kannst, findest du dazu weitere Informationen hier im Blog.
❄️ FAQ zur Weihnachtsfeier und Steuer
🎁 Was passiert, wenn die 110-Euro-Grenze überschritten wird?
Überschreiten die Kosten pro Kopf den Freibetrag, ist nur der übersteigende Teil steuer- und sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber können diesen Anteil pauschal mit 25 % versteuern.
👫 Zählen auch die Kosten für Begleitpersonen zum Freibetrag?
Ja, die Kosten für mitgebrachte Angehörige oder Partner werden den jeweiligen Mitarbeitenden zugerechnet und erhöhen damit die Gesamtkosten pro Kopf.
💻 Sind virtuelle Weihnachtsfeiern steuerlich begünstigt?
Ja, auch Online-Veranstaltungen gelten als Betriebsfeiern. Zuschüsse für digitale Events oder zugesandte Catering-Pakete werden in die Gesamtkosten einbezogen.
🎉 Wie viele Feiern pro Jahr sind steuerlich absetzbar?
Das Finanzamt erkennt maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr steuerfrei an, zum Beispiel eine Weihnachtsfeier und ein Sommerfest.
💶 Wird die 110-Euro-Grenze bei der Weihnachtsfeier netto oder brutto berechnet?
Die Grenze wird stets auf Basis der Bruttokosten ermittelt. Das bedeutet, dass alle Ausgaben inklusive Umsatzsteuer und Nebenkosten wie Miete, Musik oder Dekoration berücksichtigt werden.
Du möchtest mehr erfahren?
Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
Geschäftsführer der DHW Steuerberatung. Gemeinsam mit meinem Team
als Co-Autoren, verfassen wir wöchentlich neue Artikel für unseren Blog.
Sollte es noch offene Fragen geben oder der Wunsch nach einer
persönlichen Beratung bestehen, kontaktiere uns gerne und
buche dir ein Beratungsgespräch.