Mit dem Beginn des neuen Jahres ist am 01.01.2019 eine neue Aufzeichnungspflicht für Betreiber elektronischer Marktplätze in Kraft getreten. Wer im Onlinehandel einen solchen elektronischen Marktplatz betreibt, haftet ab dem ersten Januar für die Umsatzsteuerschuld seiner Marktplatzteilnehmer. Um dies zu vermeiden, müssen sich die Onlinehändler einen “Persilschein” von ihrem zuständigen Finanzamt besorgen; dann sind...