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Im ersten Teil dieser Miniserie zum Thema „Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer“ haben Sie erfahren, wie Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter Kosten für Arbeitskleidung übernehmen können, ohne dass dem einzelnen Mitarbeiter dafür Kosten oder steuerliche Nachteile entstehen. In unserem heutigen Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Beihilfen im Krankheits- oder Unglücksfall gewähren können, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind und welche Höchstgrenzen dabei gelten.

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Bei einer digitalen Betriebsprüfung müssen diese Daten vollständig, richtig und zeitnah den Außenprüfern des zuständigen Finanzamtes auf deren Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Das setzt zum einen die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Unterlagen voraus, zum anderen müssen auch die Formen der Bereitstellung eingehalten werden. Beide Punkte regelt § 147 der Abgabenordnung (AO). In diesem Beitrag erfahren Sie, in welcher Form steuerpflichtige Unternehmer den Zugriff auf buchhalterisch relevante Daten für Betriebsprüfer gewährleisten müssen, um insbesondere die Anforderungen nach § 147 Abs. 6 AO zu erfüllen.

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