Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt. Arbeitnehmer, die durch Lockdowns von zu Hause arbeiten mussten, sollten unkompliziert für höhere Kosten bei Strom, Heizung und Wasser entschädigt werden.
Was als Übergangslösung startete, ist heute fester Bestandteil des Steuerrechts. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde sie dauerhaft entfristet und ausgeweitet. Seit 2023 heißt sie offiziell Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, im Alltag bleibt sie die HO-Pauschale.
Der Grundgedanke: Wer von zu Hause arbeitet, hat dort höhere Kosten. Statt Strom, Heizung und Miete einzeln zu belegen, setzt du pauschal 6 Euro pro Tag ab, ohne Nachweise, ohne separates Arbeitszimmer.
Das Wichtigste in Kürze
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6 Euro pro Homeoffice-Tag – maximal 1.260 Euro im Jahr bei 210 Tagen – Beträge 2026 unverändert
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Voraussetzung: Du musst an dem Tag mehr als 50 % deiner Arbeitszeit von zu Hause gearbeitet haben
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Neu 2026: Finanzämter prüfen deine Homeoffice-Tage deutlich strenger – Kalender-Dokumentation jetzt wichtiger denn je
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Neu 2026: Einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent ab km 1 – verändert die Rechnung für Hybridarbeiter
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Arbeitszimmer und Tagespauschale lassen sich ab 2026 kombinieren – aber nicht für denselben Tag
Die aktuellen Beträge für 2026
Die Beträge der Homeoffice-Pauschale 2026 sind gegenüber den Vorjahren unverändert:
- 6 Euro pro Homeoffice-Tag
- Maximal 210 Tage im Kalenderjahr
- 1.260 Euro maximaler Jahresbetrag (maximale Homeoffice-Pauschale)
Diese Beträge gelten seit der Entfristung 2023 stabil. Wer das gesamte Jahr überwiegend im Homeoffice arbeitet und 210 Tage nachweisen kann, spart bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgabe.
Was deckt die Pauschale ab?
Die Tagespauschale ersetzt pauschal alle Mehrkosten durch das Arbeiten von zu Hause: anteilige Miete, Strom, Heizung, Wasser, Internet. Einzelnachweise sind nicht erforderlich.
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Hinweis für Arbeitnehmer: Die Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten und wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn du insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegst. Bei 210 Homeoffice-Tagen kommst du allein damit auf 1.260 Euro, bist also knapp drüber.
Für wen gilt die Regelung?
Die Tagespauschale gilt für alle Einkunftsarten. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern ob du an dem jeweiligen Tag tatsächlich überwiegend von zu Hause gearbeitet hast.
- Arbeitnehmer und Angestellte: als Werbungskosten in der Steuererklärung, Anlage N
- Selbstständige und Freiberufler: als Betriebsausgabe in der EÜR
- GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer: nutzbar, sofern überwiegend von zu Hause gearbeitet wird
- Lehrer, Richter und vergleichbare Berufe: auch bei Teilzeit-Homeoffice nutzbar, wenn an der Tätigkeitsstätte kein eigener Schreibtisch vorhanden ist
Welche Voraussetzungen du erfüllen musst
Damit das Finanzamt einen Tag in deiner Einkommensteuererklärung als Homeoffice-Tag anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Überwiegenskriterium: mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit an diesem Tag von zu Hause
- Keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht: Auch ein kurzer Bürobesuch, selbst nur für die Post, schließt die Pauschale für diesen Tag aus
- Kein separates Arbeitszimmer nötig: Küchentisch und Wohnzimmerecke sind ausreichend
- Einmal täglich: 6 Euro gelten nur einmal pro Tag – auch bei mehreren Jobs
- Nur Arbeitstage: Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht
So trägst du die Homeoffice-Tage richtig ein
Arbeitnehmer: Anlage N Zeile 45
Als Arbeitnehmer trägst du in der Anlage N, Zeile 45 die Anzahl deiner Homeoffice-Tage ein. Das Finanzamt multipliziert automatisch mit 6 Euro und begrenzt auf 1.260 Euro. Steuersoftware führt dich dabei Schritt für Schritt durch.
Selbstständige und Unternehmer: Betriebsausgabe in der EÜR
Selbstständige und Unternehmer setzen die Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR an, in der Zeile für die Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung. Kombinierbar mit anderen Betriebsausgaben wie Arbeitsmitteln oder Internetkosten.
Neu 2026
Die gesetzlichen Regelungen sind unverändert, aber die Vollzugspraxis der Finanzämter hat sich fundamental verändert. In den Jahren nach der Pandemie wurden Homeoffice-Angaben häufig mit minimalem Aufwand akzeptiert. Diese Kulanzphase ist vorbei.
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Konkret heißt das für dich: Das Finanzamt kann nachfragen, an welchen Tagen du tatsächlich wo gearbeitet hast. Ein Eigenbeleg mit Datumliste reicht bei Nachfragen oft nicht mehr aus.
Datum des Tages
Ungefähre Arbeitszeit und kurze Tätigkeitsbeschreibung
Nachweis, dass kein Bürotag vorlag, zum Beispiel Outlook-Kalender oder Zeiterfassung
Was lohnt sich 2026 steuerlich mehr?
Ob sich Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten mehr lohnen, war lange eine einfache Rechnung. Durch die Reform der Pendlerpauschale hat sich das 2026 verändert.
Die neue Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, verabschiedet am 19. Dezember 2025, gilt ab dem 1. Januar 2026 eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) ist damit Geschichte.
Rechenbeispiel 2026
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Hinweis: Dieser Vergleich zeigt ausschließlich die steuerliche Wirkung der Pauschalen. Tatsächliche Fahrtkosten, Zeitaufwand und persönliche Faktoren bleiben unberücksichtigt.
Wann du beide Pauschalen gleichzeitig nutzen kannst
Die Grundregel ist klar: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig für denselben Tag anzusetzen ist grundsätzlich nicht möglich. Zwei Ausnahmen gibt es jedoch:
- Auswärtstätigkeit am Homeoffice-Tag: Wer überwiegend zu Hause arbeitet, aber zusätzlich zu einem Kundentermin fährt, kann Tagespauschale und Reisekosten für die Auswärtstätigkeit gleichzeitig ansetzen, da es sich um eine Dienstreise und nicht um eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte handelt.
- Bestimmte Berufsgruppen: Lehrer, Richter und vergleichbare Berufe ohne festen Arbeitsplatz an der Tätigkeitsstätte können unter bestimmten Voraussetzungen beide Pauschalen für denselben Tag geltend machen.
Arbeitszimmer und Tagespauschale ab 2026 kombinieren
Wer ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hat, kann tageweise zwischen Arbeitszimmer-Abzug und Tagespauschale wechseln, aber nicht für denselben Tag.
- An Arbeitszimmertagen: tatsächliche anteilige Kosten oder Jahrespauschale von 1.260 Euro
- An anderen Homeoffice-Tagen: Tagespauschale von 6 Euro, z.B. bei Arbeit am Küchentisch
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Wichtig: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine offene Arbeitsecke im Wohnzimmer gilt steuerrechtlich nicht als häusliches Arbeitszimmer.

Entwicklung
Was erwartet uns 2027?
Für 2027 sind aktuell keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Homeoffice-Pauschale 2027 wird voraussichtlich stabil bei 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr bleiben.
Was sich weiterentwickeln dürfte: die Prüfpraxis der Finanzämter. Ob der Gesetzgeber die Pauschale künftig an die Inflation anpasst, bleibt abzuwarten. Stand heute gibt es dafür keine konkreten politischen Vorhaben.
Unser Tipp: Dokumentiere deine Homeoffice-Tage laufend, nicht erst rückwirkend zum Jahresende. Das spart Zeit und schützt dich bei Nachfragen für 2026 und 2027.
FAQ
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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
Geschäftsführer der DHW Steuerberatung. Gemeinsam mit meinem Team
als Co-Autoren, verfassen wir wöchentlich neue Artikel für unseren Blog.
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