Homeoffice-Pauschale 2026: Was du bei der Steuererklärung beachten musst!

19. Juni 2026by Christian Deák

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt. Arbeitnehmer, die durch Lockdowns von zu Hause arbeiten mussten, sollten unkompliziert für höhere Kosten bei Strom, Heizung und Wasser entschädigt werden.

Was als Übergangslösung startete, ist heute fester Bestandteil des Steuerrechts. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde sie dauerhaft entfristet und ausgeweitet. Seit 2023 heißt sie offiziell Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, im Alltag bleibt sie die HO-Pauschale.

Der Grundgedanke: Wer von zu Hause arbeitet, hat dort höhere Kosten. Statt Strom, Heizung und Miete einzeln zu belegen, setzt du pauschal 6 Euro pro Tag ab, ohne Nachweise, ohne separates Arbeitszimmer.

 

Das Wichtigste in Kürze

Homeoffice-Pauschale 2026

6 Euro pro Homeoffice-Tag – maximal 1.260 Euro im Jahr bei 210 Tagen – Beträge 2026 unverändert

Voraussetzung: Du musst an dem Tag mehr als 50 % deiner Arbeitszeit von zu Hause gearbeitet haben

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Neu 2026: Finanzämter prüfen deine Homeoffice-Tage deutlich strenger – Kalender-Dokumentation jetzt wichtiger denn je

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Neu 2026: Einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent ab km 1 – verändert die Rechnung für Hybridarbeiter

Arbeitszimmer und Tagespauschale lassen sich ab 2026 kombinieren – aber nicht für denselben Tag

Die aktuellen Beträge für 2026

Die Beträge der Homeoffice-Pauschale 2026 sind gegenüber den Vorjahren unverändert:

  • 6 Euro pro Homeoffice-Tag
  • Maximal 210 Tage im Kalenderjahr
  • 1.260 Euro maximaler Jahresbetrag (maximale Homeoffice-Pauschale)

Diese Beträge gelten seit der Entfristung 2023 stabil. Wer das gesamte Jahr überwiegend im Homeoffice arbeitet und 210 Tage nachweisen kann, spart bis zu 1.260 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgabe.

Was deckt die Pauschale ab?

Die Tagespauschale ersetzt pauschal alle Mehrkosten durch das Arbeiten von zu Hause: anteilige Miete, Strom, Heizung, Wasser, Internet. Einzelnachweise sind nicht erforderlich.

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Hinweis für Arbeitnehmer: Die Pauschale ist Teil deiner Werbungskosten und wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn du insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegst. Bei 210 Homeoffice-Tagen kommst du allein damit auf 1.260 Euro, bist also knapp drüber.

Für wen gilt die Regelung?

Die Tagespauschale gilt für alle Einkunftsarten. Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern ob du an dem jeweiligen Tag tatsächlich überwiegend von zu Hause gearbeitet hast.

  • Arbeitnehmer und Angestellte: als Werbungskosten in der Steuererklärung, Anlage N
  • Selbstständige und Freiberufler: als Betriebsausgabe in der EÜR
  • GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer: nutzbar, sofern überwiegend von zu Hause gearbeitet wird
  • Lehrer, Richter und vergleichbare Berufe: auch bei Teilzeit-Homeoffice nutzbar, wenn an der Tätigkeitsstätte kein eigener Schreibtisch vorhanden ist

Welche Voraussetzungen du erfüllen musst

Damit das Finanzamt einen Tag in deiner Einkommensteuererklärung als Homeoffice-Tag anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Überwiegenskriterium: mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit an diesem Tag von zu Hause
  • Keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht: Auch ein kurzer Bürobesuch, selbst nur für die Post, schließt die Pauschale für diesen Tag aus
  • Kein separates Arbeitszimmer nötig: Küchentisch und Wohnzimmerecke sind ausreichend
  • Einmal täglich: 6 Euro gelten nur einmal pro Tag – auch bei mehreren Jobs
  • Nur Arbeitstage: Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht

So trägst du die Homeoffice-Tage richtig ein

Arbeitnehmer: Anlage N Zeile 45

Als Arbeitnehmer trägst du in der Anlage N, Zeile 45 die Anzahl deiner Homeoffice-Tage ein. Das Finanzamt multipliziert automatisch mit 6 Euro und begrenzt auf 1.260 Euro. Steuersoftware führt dich dabei Schritt für Schritt durch.

Selbstständige und Unternehmer: Betriebsausgabe in der EÜR

Selbstständige und Unternehmer setzen die Pauschale als Betriebsausgabe in der EÜR an, in der Zeile für die Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung. Kombinierbar mit anderen Betriebsausgaben wie Arbeitsmitteln oder Internetkosten.

 

Neu 2026

Die Finanzämter prüfen jetzt genauer

Die gesetzlichen Regelungen sind unverändert, aber die Vollzugspraxis der Finanzämter hat sich fundamental verändert. In den Jahren nach der Pandemie wurden Homeoffice-Angaben häufig mit minimalem Aufwand akzeptiert. Diese Kulanzphase ist vorbei.

⚠️

Konkret heißt das für dich: Das Finanzamt kann nachfragen, an welchen Tagen du tatsächlich wo gearbeitet hast. Ein Eigenbeleg mit Datumliste reicht bei Nachfragen oft nicht mehr aus.

Empfehlung
Homeoffice-Kalender: Das gehört rein
1

Datum des Tages

2

Ungefähre Arbeitszeit und kurze Tätigkeitsbeschreibung

3

Nachweis, dass kein Bürotag vorlag, zum Beispiel Outlook-Kalender oder Zeiterfassung

In der Praxis reicht eine einfache Excel-Tabelle. Hauptsache, du führst sie laufend und nicht rückwirkend.

Was lohnt sich 2026 steuerlich mehr?

Ob sich Homeoffice-Pauschale oder Fahrtkosten mehr lohnen, war lange eine einfache Rechnung. Durch die Reform der Pendlerpauschale hat sich das 2026 verändert.

Die neue Pendlerpauschale gilt ab dem ersten Kilometer

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025, verabschiedet am 19. Dezember 2025, gilt ab dem 1. Januar 2026 eine einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung (30 Cent bis km 20, 38 Cent ab km 21) ist damit Geschichte.

 

Rechenbeispiel 2026

Homeoffice vs. Bürotag – Was lohnt sich steuerlich mehr?

Arbeitsweg einfach Homeoffice-Tag Bürotag Pendlerpauschale Was lohnt sich mehr?
5 km 6,00 € 5 × 0,38 = 1,90 € Homeoffice
10 km 6,00 € 10 × 0,38 = 3,80 € Homeoffice
16 km 6,00 € 16 × 0,38 = 6,08 € Ungefähr gleich
20 km 6,00 € 20 × 0,38 = 7,60 € Bürotag
30 km 6,00 € 30 × 0,38 = 11,40 € Bürotag

⚠️

Hinweis: Dieser Vergleich zeigt ausschließlich die steuerliche Wirkung der Pauschalen. Tatsächliche Fahrtkosten, Zeitaufwand und persönliche Faktoren bleiben unberücksichtigt.

Wann du beide Pauschalen gleichzeitig nutzen kannst

Die Grundregel ist klar: Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig für denselben Tag anzusetzen ist grundsätzlich nicht möglich. Zwei Ausnahmen gibt es jedoch:

  • Auswärtstätigkeit am Homeoffice-Tag: Wer überwiegend zu Hause arbeitet, aber zusätzlich zu einem Kundentermin fährt, kann Tagespauschale und Reisekosten für die Auswärtstätigkeit gleichzeitig ansetzen, da es sich um eine Dienstreise und nicht um eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte handelt.
  • Bestimmte Berufsgruppen: Lehrer, Richter und vergleichbare Berufe ohne festen Arbeitsplatz an der Tätigkeitsstätte können unter bestimmten Voraussetzungen beide Pauschalen für denselben Tag geltend machen.

Arbeitszimmer und Tagespauschale ab 2026 kombinieren

Wer ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer hat, kann tageweise zwischen Arbeitszimmer-Abzug und Tagespauschale wechseln, aber nicht für denselben Tag.

  • An Arbeitszimmertagen: tatsächliche anteilige Kosten oder Jahrespauschale von 1.260 Euro
  • An anderen Homeoffice-Tagen: Tagespauschale von 6 Euro, z.B. bei Arbeit am Küchentisch

⚠️

Wichtig: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit darstellen und nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine offene Arbeitsecke im Wohnzimmer gilt steuerrechtlich nicht als häusliches Arbeitszimmer.

 

Home-Office-Pauschale 2ß26

 

Entwicklung

Die Homeoffice-Pauschale seit 2020

Steuerjahr Tagessatz Max. Tage Jahresmax. Besonderheit
2019 und früher Keine Homeoffice-Pauschale
2020 bis 2022 5,00 € 120 600 € Einführung als Corona-Maßnahme – befristet
Ab 2023 6,00 € 210 1.260 € Entfristung durch JStG 2022, Umbenennung in Tagespauschale
2024 bis 2025 6,00 € 210 1.260 € Keine Änderungen
2026 6,00 € 210 1.260 € Neu Verschärfte Prüfpraxis + neue Pendlerpauschale 38 Cent

Was erwartet uns 2027?

Für 2027 sind aktuell keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Homeoffice-Pauschale 2027 wird voraussichtlich stabil bei 6 Euro pro Tag und maximal 1.260 Euro im Jahr bleiben.

Was sich weiterentwickeln dürfte: die Prüfpraxis der Finanzämter. Ob der Gesetzgeber die Pauschale künftig an die Inflation anpasst, bleibt abzuwarten. Stand heute gibt es dafür keine konkreten politischen Vorhaben.

 

Unser Tipp: Dokumentiere deine Homeoffice-Tage laufend, nicht erst rückwirkend zum Jahresende. Das spart Zeit und schützt dich bei Nachfragen für 2026 und 2027.

FAQ

Häufige Fragen rund um die Tagespauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
+

6 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage, das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert.

Ab wann gibt es die Homeoffice-Pauschale?
+

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2020 eingeführt und war zunächst befristet. Seit 2023 gilt sie dauerhaft als Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG.

Wo trage ich meine Homeoffice-Tage in der Steuererklärung ein?
+

Arbeitnehmer tragen die Anzahl der Tage in Anlage N, Zeile 45 ein. Selbstständige setzen sie als Betriebsausgabe in der EÜR an.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale gleichzeitig nutzen?
+

Für denselben Tag grundsätzlich nein. Ausnahmen gelten bei Dienstreisen am Homeoffice-Tag sowie für Berufsgruppen ohne festen Arbeitsplatz an der Tätigkeitsstätte.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
+

Nein. Die Tagespauschale gilt auch am Küchentisch, kein abgeschlossener Raum erforderlich.

Was ist neu bei der Homeoffice-Pauschale 2026?
+

Die Beträge sind unverändert. Neu sind die verschärfte Prüfpraxis der Finanzämter und die einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent ab km 1.

Was ändert sich bei der Homeoffice-Pauschale 2027?
+

Für die Homeoffice-Pauschale 2027 sind aktuell keine gesetzlichen Änderungen geplant. Die Pauschale bleibt voraussichtlich bei 6 Euro pro Tag.

Kann ich Arbeitszimmer und Tagespauschale kombinieren?
+

Ja – aber nicht für denselben Tag. An Arbeitszimmertagen setzt du die tatsächlichen Kosten an, an anderen Homeoffice-Tagen die Tagespauschale von 6 Euro.

Gilt die Pauschale auch für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer?
+

Ja. Die Tagespauschale gilt für alle Einkunftsarten – Selbstständige und Unternehmer setzen sie als Betriebsausgabe in der EÜR an.

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