Wer Waren gewerblich aus China nach Deutschland importiert, muss von Beginn an mit Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und einer zunehmend komplexer werdenden Rechtslage umgehen. Die gute Nachricht: Als Unternehmer hast du gegenüber Privatkäufern einen entscheidenden Vorteil. Die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer holst du dir als Vorsteuer vollständig zurück.
Das Wichtigste in Kürze
Beim Import aus China fallen drei Arten von Abgaben an: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und je nach Produktkategorie Verbrauchsteuern.
Die EUSt beträgt in der Regel 19 Prozent und wird auf den Zollwert inklusive Frachtkosten berechnet.
Als Unternehmer kannst du die gezahlte EUSt vollständig als Vorsteuer geltend machen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Für den gewerblichen Import ist außerdem eine EORI-Nummer Pflicht.
Zoll im engeren Sinne fällt aktuell erst ab einem Warenwert über 150 Euro an.
Ab wann fallen beim Import Zollabgaben für deine Ware an?
Grundsätzlich gilt: Jede Sendung aus einem Nicht-EU-Land ist in der EU abgabepflichtig. Das betrifft natürlich auch den Zoll aus China stammende Importe. Seit dem 1. Juli 2021 fällt Einfuhrumsatzsteuer auf alle Sendungen an, unabhängig vom Warenwert. Die frühere 22-Euro-Freigrenze wurde damit vollständig abgeschafft.
Als Onlinehändler musst du also bereits bei der kleinsten Bestellung damit rechnen, dass EUSt anfällt. Den Zoll im engeren Sinne gibt es dagegen erst ab einem Warenwert über 150 Euro. Das gilt für gewerbliche wie private Importeure gleichermaßen.
Die 150-Euro-Grenze ist derzeit der entscheidende Schwellenwert: Liegt der Warenwert darunter, fällt kein klassischer Zoll an. Nur die Einfuhrumsatzsteuer wird fällig. Für viele Händler gilt diese Regel noch, aber nicht mehr lang.
Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich die Regeln grundlegend. Die EU schafft die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro vollständig ab. Stattdessen wird ein pauschaler Zollsatz von 3 Euro pro Warenkategorie eingeführt. Das heißt: Wer bei Bestellungen aus China Zoll bislang vermeiden konnte, weil der Warenwert unter der Grenze lag, wird künftig pro enthaltener Produktkategorie zur Kasse gebeten.
Besonders bei Mischsendungen summiert sich die Pauschale schnell. Enthält ein Paket Waren aus drei verschiedenen Kategorien, werden 9 Euro Zoll fällig, noch bevor die EUSt überhaupt berechnet wird. Für deine Kalkulation bedeutet das: Die Importkosten steigen ab Mitte 2026 spürbar an.
Welche Waren und Sendungsarten betroffen sind
Unabhängig davon, ob du per See-, Luft- oder Bahnfracht importierst oder ob es sich um eine China-Bestellung beim Zoll über den normalen Postweg handelt: Alle Sendungen aus China unterliegen den gleichen Abgaberegeln. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn Waren mit einem gültigen Ursprungszeugnis aus einem Land kommen, das ein EU-Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.
Bei Postsendungen übernimmt DHL die Zollanmeldung häufig automatisch und berechnet dafür eine Servicepauschale von rund 6 Euro. Bei gewerblichem Volumenimport läuft die Abwicklung in der Regel über einen Zollspediteur, der die formale Anmeldung im deutschen ATLAS-System übernimmt.
Zollberechnung
Bevor du den Zoll aus China berechnen kannst, brauchst du den sogenannten Zollwert als Ausgangsbasis. Dieser Wert bestimmt, wie hoch sowohl der Zoll als auch die Einfuhrumsatzsteuer ausfallen.
Die Berechnungsformel ist eindeutig: Der Zoll ergibt sich aus dem Zollwert multipliziert mit dem Zollsatz.
Die EUSt wird anschließend auf den Zollwert plus den bereits berechneten Zoll angewendet, also auf einer breiteren Basis als dem reinen Warenwert.
Welche Kostenbestandteile in die Berechnung einfließen
Der Zollwert setzt sich nicht allein aus dem Preis zusammen, den du deinem Lieferanten gezahlt hast. Genau hier entstehen häufig Fehler. Die Zollgebühren für Waren aus China werden auf Basis des sogenannten CIF-Werts berechnet: Cost, Insurance, Freight. Das bedeutet, dass neben dem reinen Warenwert auch die Transportkosten bis zur EU-Außengrenze und die Versicherungskosten in den Zollwert einfließen.
Arbeitest du mit einem FOB-Preis (Free on Board), musst du die Frachtkosten separat zum Transaktionswert hinzurechnen. Rabatte, die auf der Handelsrechnung ausgewiesen sind, dürfen dagegen vom Zollwert abgezogen werden.
Viele Importeure verwechseln beide Abgaben oder setzen sie gleich. Dabei ist der Unterschied erheblich. Der Einfuhrzoll in Deutschland fließt direkt in den EU-Haushalt und ist steuerlich nicht abzugsfähig. Was du einmal als Zoll gezahlt hast, bekommst du nicht zurück.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist dagegen das Pendant zur deutschen Mehrwertsteuer. Sie beträgt regulär 19 Prozent und wird auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet. Entscheidend für Unternehmer: Die EUSt ist als Vorsteuer abziehbar. Du zahlst sie zunächst beim Import, holst sie dir aber über die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurück. Als Beleg dient der Einfuhrumsatzsteuerbescheid, den du per Post vom Zollamt erhältst.
Zollsätze für importierte Waren im Überblick
Die Zollsätze variieren je nach Warenart erheblich. Der Zollsatz für Waren aus China liegt bei einzelnen Produktkategorien bei 0 Prozent, bei anderen bei über 45 Prozent. Entscheidend ist dabei nicht der Lieferant, sondern die Art der Ware und ihre Einordnung im EU-Zolltarif TARIC.
Als Onlinehändler musst du die Zollsätze deines gesamten Sortiments kennen, bevor du deine Einkaufspreise kalkulierst. Wer mit falschen Annahmen arbeitet, riskiert, seine Marge durch unerwartete Importkosten komplett zu verlieren.
Den passenden Zollsatz findest du in der EU-Datenbank TARIC, die kostenlos über die Zollwebsite der Europäischen Union zugänglich ist. Dort gibst du die Zolltarifnummer deiner Ware ein und siehst sofort, welcher Satz gilt.
Wenn du dir bei der Einordnung nicht sicher bist, hast du die Möglichkeit, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beim Zoll zu beantragen. Diese Auskunft ist rechtlich bindend und schützt dich im Streitfall. Für Amazon-Händler ist der korrekte HS-Code auch für die Zollanmeldung bei FBA-Sendungen relevant und sollte immer sorgfältig geprüft werden.

Antidumpingzölle und Sonderzölle auf bestimmte Produktkategorien
Neben den regulären Zollsätzen gibt es Antidumpingzölle, die die EU gezielt einsetzt, wenn chinesische Anbieter Waren zu künstlich niedrigen Preisen auf den europäischen Markt bringen. Diese Sonderzölle können den regulären Zollsatz um 30 bis 80 Prozent übersteigen und die Importkosten massiv erhöhen.
Besonders betroffen sind E-Bikes, Solarpanele, bestimmte Stahlprodukte, Keramikfliesen und einzelne Chemikalien. Die Liste wird von der EU-Kommission regelmäßig aktualisiert. Wenn du eines dieser Produkte handelst, solltest du vor jedem Import prüfen, ob aktuelle Antidumpingmaßnahmen gelten.
Zolltarifnummer und HS-Code richtig bestimmen
Hinter jedem Importprodukt steckt eine Nummer: der HS-Code. Er ist die Grundlage für die korrekte Zollklassifizierung und damit für den richtigen Zollsatz. Auf internationaler Ebene ist der HS-Code sechsstellig. In der EU kommt die CN-Nummer (8-stellig) und der vollständige TARIC-Code (10-stellig) hinzu.
Ein falscher HS-Code bedeutet einen falschen Zollsatz und damit entweder eine Nachzahlung oder ein Bußgeld. Das gilt auch dann, wenn der Fehler unabsichtlich passiert ist. Für Amazon-Händler ist der korrekte Code außerdem bei jeder FBA-Zollanmeldung Pflicht. Im Zweifelsfall empfiehlt sich der Weg über eine verbindliche Zolltarifauskunft.
Gewerblicher Import aus China Schritt für Schritt
Wer Importe aus China nach Deutschland auf gewerblicher Basis abwickelt, muss deutlich mehr beachten als ein Privatkäufer. Die steuerliche und rechtliche Verantwortung liegt vollständig beim importierenden Unternehmen. Das fängt bei der EORI-Nummer an und endet mit der korrekten Buchung des Einfuhrumsatzsteuerbescheids.
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist für alle Unternehmen in der EU Pflicht, sobald sie Waren aus Drittländern einführen. Sie wird beim deutschen Zoll beantragt und ist kostenlos. Ohne sie ist eine Zollanmeldung rechtlich nicht möglich. Welche weiteren Schritte auf dich zukommen und wie ein Steuerberater mit E-Commerce-Expertise dabei unterstützen kann, erfährst du hier.
Zollanmeldung
Der Import aus China ist gewerblich nur mit einem vollständigen Dokumentenset möglich. Fehlt auch nur ein Beleg, verzögert sich die Zollabfertigung oder die Ware wird nicht freigegeben.
Handelsrechnung (Commercial Invoice) mit Warenbeschreibung, Einzelpreisen und Gesamtwert
Packliste mit Gewichten und Abmessungen
Frachtdokument je nach Transportweg: Bill of Lading (Seefracht), Air Waybill (Luftfracht) oder CMR (Straßentransport)
Ursprungszeugnis für etwaige Präferenzzölle
Produktzertifikate wie die CE-Kennzeichnung, sofern die Warenart das verlangt
So läuft der Importprozess in der Praxis ab
Ein Paket aus China nach Deutschland durchläuft mehrere Stationen, bevor es dein Lager erreicht. Nach dem Verladen in China kommt die Ware per See-, Luft- oder Bahnfracht in die EU. Bei der Ankunft erfolgt die Zollanmeldung im deutschen ATLAS-System, dem automatisierten Tarif- und lokalen Zoll-Abwicklungs-System.
Die Zollbehörde prüft die Anmeldung und erlässt den Einfuhrabgabenbescheid. Nach Zahlung der fälligen Abgaben wird die Ware freigegeben. In der Praxis läuft dieser Prozess fast immer über einen Zollagenten oder Spediteur, der die Anmeldung im Auftrag des Importeurs durchführt. Den Einfuhrumsatzsteuerbescheid erhältst du separat per Post vom Zollamt. Er ist dein Beleg für den Vorsteuerabzug und muss sorgfältig archiviert werden.
Vorsteuerabzug auf die Einfuhrumsatzsteuer als Unternehmer nutzen
Einer der größten Vorteile des gewerblichen Imports: Du kannst die gezahlte EUSt vollständig zurückholen. Als Steuer beim China-Import zahlst du die Einfuhrumsatzsteuer zunächst aus eigener Liquidität. Über die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machst du sie dann als Vorsteuer geltend und bekommst den Betrag erstattet (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).
Voraussetzung ist, dass dein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, was beim Regelfall eines umsatzsteuerpflichtigen Onlinehändlers gegeben ist. Als Nachweis benötigst du zwingend den Einfuhrumsatzsteuerbescheid des Zollamts. Für Unternehmer mit regelmäßigen Importen lohnt sich außerdem die Einrichtung eines Aufschubkontos. Damit wird die EUSt nicht sofort fällig, sondern monatlich gesammelt und verrechnet. Das schont die Liquidität erheblich. Was korrekte Rechnungsangaben für den Vorsteuerabzug bedeuten, erklärt dieser Beitrag.

Das IOSS-Verfahren und was es für deinen Import bedeutet
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es das IOSS-Verfahren, den Import One Stop Shop. Es ermöglicht Onlineshops aus Drittländern, die Umsatzsteuer bereits beim Kauf zu erheben und direkt an den zuständigen EU-Mitgliedstaat abzuführen. Für den China-Einkauf auf großen Marktplätzen bedeutet das in der Praxis: Wenn der Verkäufer IOSS-registriert ist, fällt beim Zoll keine weitere EUSt an, da sie bereits im Kaufpreis enthalten war.
Bekannte Plattformen wie AliExpress, eBay und Amazon sind IOSS-registriert. Ob das für deine konkreten Einkäufe gilt, erkennst du daran, dass beim Checkout bereits die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Alles Wichtige rund um das OSS-Verfahren und die häufigsten Fragen dazu findest du in diesem Beitrag.
Wann du als Onlinehändler selbst mit dem IOSS in Berührung kommst
Als Onlinehändler bist du vom IOSS auf zwei Wegen betroffen: als Käufer beim Import und als Verkäufer beim Versand. Wenn du Waren direkt aus China an EU-Kunden versendest und dabei über Amazon oder eBay verkaufst, übernimmt der Marktplatz die IOSS-Pflichten als sogenannter deemed supplier. Du musst dich in diesem Fall nicht selbst um die IOSS-Registrierung kümmern.
Betreibst du jedoch einen eigenen Onlineshop und versendest Waren mit einem Warenwert unter 150 Euro direkt aus China an deine Kunden, trägst du selbst die Verantwortung für die korrekte USt-Erhebung und IOSS-Anmeldung. Ab dem 1. Juli 2026 gilt außerdem: Das IOSS deckt dann nur noch die EUSt ab. Die neue Zollpauschale fällt unabhängig davon zusätzlich an.
Fehler vermeiden
Die häufigsten Fehler beim Importieren von Waren aus China entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit. Wer die Spielregeln kennt, schützt sich vor Nachzahlungen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall vor einer Betriebsprüfung.
Der Zollwert muss den tatsächlichen Transaktionswert abbilden – inklusive Frachtkosten bis zur EU-Außengrenze. Wer den Warenwert bewusst oder versehentlich zu niedrig angibt, riskiert Nachforderungen bei der nächsten Betriebsprüfung.
Der Harmonisierte System-Code bestimmt den Zollsatz deiner Ware. Ein falscher Code kann dazu führen, dass du zu wenig oder zu viel Zoll zahlst – beides ist problematisch und kann zu Bußgeldern führen.
Fehlt auch nur ein Beleg aus dem Dokumentenset, verzögert sich die Zollabfertigung oder die Ware wird nicht freigegeben. Handelsrechnung, Packliste und Frachtdokument müssen vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen.
Ohne EORI-Nummer ist eine gewerbliche Zollanmeldung in der EU nicht möglich. Die Nummer muss vor dem ersten Import beantragt werden – eine nachträgliche Registrierung blockiert die gesamte Lieferung.
Falsche Zollwertangaben und ihre Konsequenzen
Wer Waren absichtlich zu einem niedrigeren Wert deklariert, begeht Zollbetrug im Sinne von § 370 AO. Das ist eine Straftat mit empfindlichen Konsequenzen. Aber auch unbeabsichtigte Fehler beim Zollwert sind nicht folgenlos: Die Zollbehörde kann Nachzahlungen verlangen und verzinst die Differenz rückwirkend. Im Verdachtsfall wird eine Betriebsprüfung eingeleitet.
Schützen kannst du dich, indem du alle Zahlungen an deinen chinesischen Lieferanten sauber dokumentierst. Kontoauszüge, Überweisungsbelege und Handelsrechnung müssen übereinstimmen. Wie du bei fehlerhaften Rechnungen korrekt vorgehst, erklärt dieser Beitrag.
Was passiert wenn der Lieferant den Warenwert zu niedrig angibt?
In China ist es nicht unüblich, dass Lieferanten den Warenwert auf der Handelsrechnung niedriger ausweisen als den tatsächlichen Kaufpreis. Manchmal geschieht das auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers, manchmal ist es gängige Praxis des Lieferanten. Für dich als Importeur ist das ein erhebliches Risiko.
Rechtlich bist du als Importeur in der Pflicht, den korrekten Zollwert anzugeben. Dass der Lieferant eine fehlerhafte Rechnung ausgestellt hat, ist kein Schutz vor Konsequenzen. Der Zoll vergleicht die deklarierten Werte mit aktuellen Marktpreisen und kann bei Abweichungen eine Nachzahlung verlangen. Im Extremfall folgt ein Strafverfahren. Lass dir deshalb immer eine Handelsrechnung mit dem echten Transaktionswert ausstellen und dokumentiere sämtliche Zahlungen lückenlos.
FAQ
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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
Geschäftsführer der DHW Steuerberatung. Gemeinsam mit meinem Team
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