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Seit Bestehen der Corona-Krise wurde von staatlicher Seite vollmundig versprochen, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen über die zahlreichen Hilfsprogramme abgefedert werden. Mittlerweile ist das Jahr 2021 und es sind bereits 5 Hilfsprogramme abgelaufen und ein 6. Hilfsprogramm steht vor der Tür. Neben der mittlerweile entstanden Unübersichtlichkeit, ist an vielen Stellen Sinn und Unsinn wie der Nutzen für die Betroffenen stark zu hinterfragen. Da Erstellung der Bescheide und die Auszahlung der Bundesmittel über die Länder erfolgt, ist die Zusammenarbeit mit den Behörden und das Tempo der Auszahlung sehr unterschiedlich.

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In diesem Beitrag wollen wir Sie über die steuerlichen Veränderungen durch den BREXIT informieren. Was ändert sich ab dem 01.01.2021 genau? Es sollte bereits bekannt sein, dass Großbritannien und Nordirland zum 31.01.2020 aus der Europäischen Union ausgestiegen sind. Mit Blick auf die Umsatzsteuer hat sich zu diesem Zeitpunkt jedoch erstmal nichts verändert, denn der Gesetzgeber hat eine Schonfrist bis 31.12.2020 gewährt. Erst ab dem 01.01.2021 gehören Großbritannien und Nordirland umsatzsteuerrechtlich zum Drittland.

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