Folgendes Szenario: Ein Händler verkauft am 28.12.2020 Ware an einen Kunden. Diese wird am 30.12.2020 von einem Logistikunternehmen an den Käufer geliefert und kommt erst am 03.01.2021 beim Kunden an. Einzelheiten bzgl. des Eigentumsvorbehalts wurden nicht getroffen. Im Zuge der Bilanzierung zum 31.12.2020 stellen sich nun die Fragen: Wem ist die Ware zuzurechnen – dem...