Heute nehmen wir euch mit in eine echte Horrorstory aus dem Alltag einer auf E-Commerce spezialisierten Steuerkanzlei.
Diese Geschichte ist nicht erfunden. Sie ist passiert.
Und sie zeigt, wie täuschend sicher sich manche Unternehmer in steuerlichen Totalschäden bewegen können.
In diesem Video gebe ich euch nochmal ein paar mehr Insights. Jetzt angucken.
Die Ahnungslos GmbH – „Bei uns ist alles geklärt und safe“
Unser Mandant, den wir hier „Ahnungslos GmbH“ nennen, war seit einigen Jahren bei uns. Der Kontakt entstand über einen IT-Dienstleister, der die Gesellschaft im Bereich Shop-Systeme betreute. Schon beim Erstgespräch kam der überzeugte Satz:
„Bei uns ist steuerlich alles safe, wir brauchen nur jemanden, der die laufende Buchhaltung übernimmt.“
Was wir dann vorfanden, war allerdings das Gegenteil von safe.
Denn die Ahnungslos GmbH war ein typischer E-Commerce-Händler mit Versand in alle möglichen EU-Länder. Der Umsatz war solide, der Shop gut strukturiert, die Lagerlogistik funktionierte. Aber: In der Buchhaltung war das reinste Chaos. Nur hat das niemand gesehen, denn aus der Sicht eines deutschen Steuerberaters, der nicht weiß was „E-Commerce so tut“, war alles unauffällig!
Was lief schief?
Kurz gesagt: Alles, was bei europäischen Lieferungen schieflaufen kann, lief schief.
- Sämtliche EU-Lieferungen wurden mit 19 % deutscher Umsatzsteuer verbucht.
- Es gab keine Registrierungen im Eu Ausland (das war alles „vor OSS“)
- Es wurden keine Umsätze in andere Länder gemeldet!
**Statt richtiger Lieferung in ein anderes EU Land und den Konsequenzen des Überschreitens der LIeferschwellen – also der Meldung der Umsätze in andere Länder**wurde jede einzelne Rechnung einfach pauschal mit 19 % deutscher Umsatzsteuer versteuert – egal ob die Ware nach Frankreich, Spanien oder Tschechien ging. Das Ganze zog sich über Jahre!
Die Konsequenz
Die laufende Buchhaltung war mit etwa 1.000 € monatlich abgerechnet worden. Ein Preis, der für viele Mittelständler attraktiv klingt.
Aber: Was bringt ein niedriger Preis, wenn er auf komplett falschen Grundlagen basiert?
Als wir den Fall übernahmen, wurde schnell klar: Die letzten vier Jahre müssen komplett korrigiert werden.
Und damit ging der Albtraum richtig los.
Das Drama in vier Akten
- Zu viel gezahlt – aber nicht an die Richtigen
Durch die falsche Behandlung hatte die GmbH viel zu viel Umsatzsteuer in Deutschland abgeführt – die aber gar nicht in Deutschland hätte entstehen dürfen.
Laut §14c UStG schuldet der Unternehmer die Steuer, die er ausgewiesen hat. Und da auf allen Rechnungen schön „19 % USt“ stand, wurde diese auch brav abgeführt – obwohl sie eigentlich nicht hätte erhoben werden dürfen.
2. Zu wenig gezahlt – in acht EU-Ländern
Denn parallel dazu hätte die GmbH in mindestens acht EU-Mitgliedsstaaten Umsatzsteuer anmelden und abführen müssen. Nach der Korrektur meldeten sich Finanzbehörden aus halb Europa mit Nachforderungen.
3. Deutschland will das Geld nicht rausgeben
Die Hoffnung, dass man in Deutschland „zu viel gezahlte“ Steuer einfach zurückbekommt, erfüllte sich nicht. Das Finanzamt verlangte zuerst vollständige Korrekturen. Als diese endlich abgeschlossen waren, forderte es Nachweise, dass in den anderen Ländern bereits gezahlt wurde. Nur dann sei eine Erstattung möglich.
4. Die anderen Länder wollen sofort Kasse machen
Die EU-Länder dagegen wollten ihr Geld sofort. Ob in Deutschland zu viel gezahlt wurde, interessierte sie wenig.
Ergebnis: Ein gewaltiges Liquiditätsloch.
Mehrfach stand die GmbH kurz vor der Insolvenz.
Die bittere Abrechnung
Die Korrektur der letzten vier Jahre verursachte einen Aufwand von rund 35.000 €. Und das ist nur die Zahl, die wir beziffern konnten. Unzählige Mails, Telefonate, manuelle Datenauswertungen, Steueranmeldungen in zig EU-Ländern, Anwaltsbriefe, Zahlungspläne, Behördenstress.
Dazu kamen:
- Forderungen von ausländischen Finanzämtern
- Blockierte Umsatzsteuer-Erstattungen aus Deutschland
- Mahnungen, Vollstreckungsandrohungen, Kontoüberprüfungen
Die Ursache? Ganz klassisch.
Die Ahnungslos GmbH hatte vorher einen „normalen“ Steuerberater. Der hat nach bestem Wissen gebucht – aber ohne jegliches E-Commerce-Verständnis.
„Hauptsache 19 % drauf“ war das Motto.
Und der Mandant? Der hatte keine Ahnung, dass er sich mit seinen Shop-Verkäufen überhaupt in steuerliche Gefilde außerhalb Deutschlands bewegte.
Unser Fazit
E-Commerce ist kein lokaler Tante-Emma-Laden mit PayPal-Button.
Es ist internationales Business mit massivem steuerlichem Risiko.
Und genau deshalb gilt:
E-Commerce gehört zu E-Commerce-Beratern. Punkt.
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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
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