Die Homeoffice-Pauschale wurde im Jahr 2020 während der Corona-Pandemie eingeführt. Der Gesetzgeber wollte damit jene Arbeitnehmer möglichst unbürokratisch entlasten, die aufgrund der verhängten Lockdowns von zu Hause aus arbeiten mussten und dadurch höhere Kosten (z.B. für Strom, Wasser und Heizung) hatten. Ursprünglich nur für die Steuerjahre 2020 bis 2022 geplant, hat sich das Homeoffice nach dem Ende der Corona-Pandemie in vielen Unternehmen durchgesetzt. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies mehr Flexibilität und Freiheit. Viele Arbeitgeber haben erkannt, dass sie dadurch Kosten sparen, ihre Mitarbeiter motivieren und neue Mitarbeiter gewinnen können. Ohne dass die Arbeitsleistung darunter leidet. Auch der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und die Homeoffice-Pauschale ab dem Steuerjahr 2023 entfristet und die Beträge erhöht. Wann und wie Arbeitnehmer die Pauschale geltend machen können, welche Höchstbeträge gelten und was Selbstständige und Freiberufler beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Heute nehmen wir euch mit in eine echte Horrorstory aus dem Alltag einer auf E-Commerce spezialisierten Steuerkanzlei. Diese Geschichte ist nicht erfunden. Sie ist passiert. Und sie zeigt, wie täuschend sicher sich manche Unternehmer in steuerlichen Totalschäden bewegen können. In diesem Video gebe ich euch nochmal ein paar mehr Insights. Jetzt angucken. Die Ahnungslos GmbH...