Aus der Versandhandelsregelung wird die Fernverkaufsregelung: Was zukünftig zu beachten ist
Nach einigen Verzögerungen soll es am 1. Juli 2021 nun tatsächlich so weit sein: Mit dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG2020) werden zentrale Bestandteile der zweiten Stufe des Umsatzsteuer-Digitalpakets endgültig umgesetzt. Vor allem für Onlinehändler hat das erheblich Auswirkungen, die betriebliche Prozesse tangieren und digitale Schnittstellen nachhaltig beeinflussen werden. Das Bestimmungslandprinzip wird zukünftig erheblich aufgewertet, die bislang geltenden mitgliedslandspezifischen Lieferschwellen fallen weg und für die Abgabe der Umsatzsteuermeldungen wird mit dem One-Stop-Shop (OSS) eine zentrale Anlaufstelle geschaffen.





