Ist Dropshipping legal in Deutschland? Eine rechtliche und steuerliche Einordnung

13. Juni 2025von Lisa Bolz

Wer sich mit dem Thema Dropshipping in Deutschland beschäftigt, stößt schnell auf die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit dieses Geschäftsmodells. Tatsächlich gilt Dropshipping hierzulande als legal, aber unter bestimmten Bedingungen. Händler treten dabei als Verkäufer auf, obwohl sie weder eigene Lagerbestände führen noch selbst den Versand der Produkte übernehmen. Diese besondere Form des E-Commerce bietet zwar große Flexibilität, bringt aber auch komplexe Anforderungen mit sich.

Vor allem im internationalen Kontext entstehen steuerliche Herausforderungen: Sobald Produkte grenzüberschreitend versendet werden, greifen unterschiedliche umsatzsteuerliche Regelungen. Wer also wissen möchte, ist Dropshipping legal, muss nicht nur das deutsche Handelsrecht kennen, sondern auch steuerliche Vorschriften beachten, insbesondere bei Lieferketten außerhalb der EU. Eine saubere rechtliche und steuerliche Struktur ist daher essenziell für den erfolgreichen Betrieb eines Dropshipping-Shops.

 

Grundlagen des Dropshipping im Onlinehandel

Beim Dropshipping handelt es sich um ein Geschäftsmodell, bei dem der Händler die angebotenen Produkte weder selbst lagert noch verschickt. Stattdessen beauftragt er Dritte, meist Großhändler, Hersteller oder spezialisierte Dienstleister im In- oder Ausland mit der direkten Lieferung an den Endkunden. Trotz dieser ausgelagerten Logistik bleibt der Händler der offizielle Vertragspartner gegenüber dem Käufer und trägt somit die volle Verantwortung für Produktqualität, Lieferung und rechtliche Absicherung. Wer in diesen Bereich einsteigen möchte, stellt sich schnell die Frage: Muss man für Dropshipping ein Gewerbe anmelden? Die Antwort lautet: Ja. Da es sich um eine dauerhaft angelegte und gewinnerzielende Tätigkeit handelt, ist Dropshipping ein Gewerbe. Entsprechend musst du dein Dropshipping Gewerbe anmelden, bevor du mit dem Verkauf startest, unabhängig davon, ob du selbst versendest oder dies einem Dritten überlässt.

 

Vergleich mit klassischen Fulfillment-Strukturen

Im klassischen Fulfillment, etwa bei Amazon FBA, lagern Händler ihre Produkte vorab in einem Logistikzentrum. Von dort aus übernimmt der Fulfillment-Dienstleister nicht nur den Versand, sondern häufig auch den Kundenservice sowie die Retourenabwicklung. Diese Struktur entlastet den Händler erheblich, erfordert jedoch entsprechende Lagerbestände und damit verbunden ein höheres Startkapital.

Im Vergleich dazu bleibt der Dropshipping-Händler näher am Marketing und am direkten Kundenzugang. Gleichzeitig verzichtet er auf Lagerhaltung und Versandlogistik, das spart Kosten, schränkt aber den Einfluss auf Lieferzeit, Verpackung und Qualität ein. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Steuern fürs Dropshipping: Gerade weil die Ware häufig grenzüberschreitend geliefert wird, ist die steuerliche Gestaltung anspruchsvoller als beim klassischen Fulfillment. Wer Dropshipping betreibt, sollte deshalb frühzeitig steuerliche Expertise einbinden.

 

Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Dropshipping-Geschäften

Gerade bei internationalen Lieferketten im Dropshipping erfüllen viele Transaktionen die Kriterien eines sogenannten Reihengeschäfts nach dem Umsatzsteuerrecht. Dabei sind mindestens drei Beteiligte in eine Lieferkette eingebunden, etwa Hersteller, Dropshipping-Händler und Endkunde, wobei die Ware direkt vom ersten Lieferanten an den Endkunden geht. Die steuerliche Herausforderung liegt in der korrekten Identifikation der sogenannten „bewegten Lieferung“, denn nur auf diese fällt die Umsatzsteuer an.

Wer Steuern in Deutschland beim Dropshipping korrekt anwenden will, muss also genau prüfen, welcher Teil der Lieferkette als steuerlich relevant gilt. Fehler in der Abwicklung können schnell zu Doppelbesteuerung oder zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen. Daher ist eine präzise umsatzsteuerliche Einordnung essenziell, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften, wie sie im Dropshipping häufig vorkommen.

 

Zuweisung der bewegten Lieferung innerhalb der Lieferkette

In Dropshipping-Strukturen ist die Frage, wer den Transport veranlasst, entscheidend für die umsatzsteuerliche Beurteilung. Denn davon hängt ab, welche Lieferung innerhalb der Lieferkette als „bewegte Lieferung“ und welche als „ruhende Lieferung“ gilt. Wird der Versand vom ersten Unternehmer, etwa dem Hersteller oder Großhändler organisiert, liegt die bewegte Lieferung bei diesem. Der Verkauf des mittleren Unternehmers an den Endkunden gilt dann als ruhende Lieferung. Wird der Transport hingegen vom mittleren Unternehmer, also dem Dropshipping-Händler initiiert, verschiebt sich die bewegte Lieferung auf dessen Lieferstufe. Diese Unterscheidung ist insbesondere relevant, wenn es um die Anwendung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geht. Nur bei der bewegten Lieferung kommt eine solche Steuerbefreiung in Betracht, ein steuerlich entscheidender Aspekt für die Gestaltung internationaler Dropshipping-Geschäfte.

 

Steuerliche Herausforderungen bei internationalen Dropshipping-Konzepten

Internationale Dropshipping-Strukturen erfordern eine präzise steuerliche Planung, insbesondere, wenn Lieferungen grenzüberschreitend erfolgen. Beim Verkauf von Waren in andere EU-Mitgliedstaaten muss geprüft werden, ob eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann diese Lieferung steuerfrei behandelt werden. Das setzt unter anderem voraus, dass der Empfänger über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt und die Lieferung physisch ins EU-Ausland gelangt. Komplexer wird es beim Import aus Drittländern wie China. Hier fällt in der Regel Einfuhrumsatzsteuer an, die unter bestimmten Bedingungen als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Um Fehler zu vermeiden, ist eine exakte Analyse der gesamten Lieferkette unerlässlich. Nur so lassen sich die Steuerpflichten in den beteiligten Ländern korrekt identifizieren und erfüllen.

 

Pflichten des Onlinehändlers bei grenzüberschreitendem Warenverkehr

Beim internationalen Warenverkehr entstehen für Händler umfangreiche steuerliche und administrative Pflichten. Je nach Zielland und Lieferkonstellation kann eine umsatzsteuerliche Registrierung im jeweiligen Land erforderlich sein, etwa dann, wenn keine Befreiung über das OSS-Verfahren greift. Seit Juli 2021 ermöglicht das EU-weite One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) die zentrale Meldung grenzüberschreitender Umsätze innerhalb der EU, sofern bestimmte Lieferschwellen / Umsatzschwellen nicht überschritten werden.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Rechnungserstellung. Diese muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten und in manchen Fällen sogar in der Landessprache des Empfängers verfasst sein. Zudem ist die Umsatzsteuer bei Dokumentations- und Nachweispflichten streng, insbesondere dann, wenn Steuerbefreiungen, wie etwa bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, geltend gemacht werden sollen. Fehler in diesem Bereich können nicht nur zu Steuernachzahlungen führen, sondern auch die Rechtssicherheit gefährden.

 

Begrenzte Anwendbarkeit von OSS und IOSS im Dropshipping

Die Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) hat die umsatzsteuerliche Abwicklung von grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen innerhalb der EU deutlich vereinfacht. Allerdings gilt dieses Verfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen – nämlich dann, wenn der Händler selbst die Lieferung innerhalb der EU organisiert und gegenüber dem Endkunden als Lieferant auftritt. Bei komplexeren Lieferketten, wie sie insbesondere im Dropshipping auftreten, greift das OSS-Verfahren nicht. Das liegt daran, dass beim Dropshipping die Lieferung durch Dritte erfolgt und der Händler nicht als unmittelbarer Lieferant gegenüber dem Endkunden auftritt.

Daraus folgt: Dropshipping kann nicht über das OSS abgewickelt werden. Händler, die Dropshipping innerhalb der EU betreiben, müssen sich ab dem ersten Euro Umsatz in jedem EU-Land, in dem sie Kunden bedienen, steuerlich registrieren. Das bedeutet auch: In jedem dieser Länder sind Buchhaltungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und gegebenenfalls Jahresabschlüsse abzugeben. Die damit verbundenen Compliance-Kosten liegen – je nach Land und Komplexität – bei etwa 2.500 € bis 5.000 € pro Jahr und Land. Bei Geschäftstätigkeit in fünf EU-Ländern ergeben sich somit jährliche Kosten von mindestens 12.500 € bis 15.000 € allein für steuerliche Pflichten. Für die meisten kleinen Händler ist das wirtschaftlich nicht tragbar – rund 99 Prozent aller Dropshipping-Business-Cases wären unter diesen Voraussetzungen nicht überlebensfähig.

Für Importe aus Drittländern bis zu einem Warenwert von 150 Euro steht das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) zur Verfügung. Dieses kann jedoch nur dann genutzt werden, wenn der Händler selbst als Importeur auftritt und damit auch für die Einfuhr verantwortlich ist. Gerade beim EU Dropshipping ist das nicht immer der Fall, denn häufig übernimmt ein externer Anbieter die Einfuhrabwicklung. In solchen Fällen sind weder OSS noch IOSS anwendbar, was eine individuelle steuerliche Betrachtung und gegebenenfalls zusätzliche Registrierungen erforderlich macht.

 

Systematische Erkennung von Dropshipping-Konstellationen

In vielen Fällen wird Dropshipping aus Deutschland betrieben, ohne dass dem Händler die volle Tragweite der logistischen Prozesse bewusst ist. Gerade wenn kein direkter Zugriff auf Lager oder Versandprozesse besteht, kann das zugrunde liegende Dropshipping-Modell leicht übersehen werden. Das birgt Risiken für die rechtliche Einordnung und die steuerliche Behandlung der Umsätze. Eine systematische Analyse der gesamten Lieferkette ist daher unerlässlich. Nur so lässt sich erkennen, wer tatsächlich als Lieferant auftritt, wer den Transport veranlasst und welche umsatzsteuerlichen Verpflichtungen sich daraus ergeben. Regelmäßiger Austausch mit Lieferanten, Buchhaltung und gegebenenfalls auch Steuerberatern ist essenziell, um mögliche Fallstricke rechtzeitig zu identifizieren und korrekt zu handeln.

 

Kriterien zur Identifikation von Dropshipping im Geschäftsmodell

Ein Dropshipping-Modell lässt sich häufig daran erkennen, dass der Händler zwar den Verkauf steuert, aber die Ware nie selbst in den Händen hält. Stattdessen wird das Produkt direkt vom Lieferanten an den Endkunden verschickt. Die Versandadresse liegt folglich nicht beim Händler, sondern beim Käufer, während der Händler dennoch die Rechnung stellt und damit als rechtlicher Vertragspartner auftritt. Typisch ist zudem, dass sich Lager- und Versandorte im Ausland befinden, was die steuerliche Bewertung zusätzlich erschwert. Solche Konstellationen bringen spezifische Dropshipping Gefahren mit sich: etwa fehlende Kontrolle über Lieferqualität, Versanddauer oder Zollformalitäten. Eine saubere Identifikation dieser Strukturen ist deshalb essenziell, um rechtliche und steuerliche Fehler zu vermeiden.

 

Mit DHW rechtssicher durch den Dropshipping-Dschungel

Auch wenn Dropshipping rechtlich erlaubt ist, bleibt die steuerliche Umsetzung eine Herausforderung, insbesondere bei internationalen Lieferketten. Für den wirtschaftlichen Erfolg ist es entscheidend, die umsatzsteuerlichen Pflichten korrekt zu ermitteln und rechtssicher umzusetzen. Genau hier kommen wir von DHW ins Spiel: Als Steuerberater für Dropshipping kennen wir die typischen Stolperfallen und helfen dir, diese zu vermeiden.

Ob beim Einstieg oder bei der Expansion ins Ausland, ein Steuerberater, spezialisiert auf E-Commerce sorgt für Klarheit in komplexen Strukturen. Transparente Prozesse, eine präzise Buchführung und lückenlose Dokumentation schützen vor bösen Überraschungen wie Nachzahlungen oder Problemen bei Betriebsprüfungen. DHW ist dein Partner für rechtssicheren E-Commerce, kompetent, digital und immer auf Augenhöhe.

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