PC Abschreibung richtig verstehen

5. September 2025von Christian Deák
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Ein PC gehört heute zur Grundausstattung fast jedes Unternehmens und auch Selbstständige kommen ohne ihn kaum aus. Damit stellt sich die Frage, wie du die Kosten steuerlich korrekt behandelst. Genau hier spielt die Abschreibung deines Rechners eine wichtige Rolle, denn sie beeinflusst unmittelbar deine steuerliche Belastung und damit auch deine Liquidität. Aus Sicht eines Steuerberaters zeigt sich, dass die steuerliche Behandlung von Computern häufig unterschätzt wird. Die richtige Einordnung in der Praxis ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden und gleichzeitig Vorteile zu nutzen. Gerade die Vorgaben zur Nutzungsdauer und zur Sofortabschreibung sorgen in vielen Fällen für Unsicherheit.

Das Ziel ist es, dir Klarheit zu verschaffen. Wenn du die Regeln zur korrekten Abschreibung kennst und gezielt anwendest, kannst du deine Steuerpraxis vereinfachen und dich darauf verlassen, dass du keine Möglichkeiten verschenkst.

Grundlagen der Abschreibung

Unter Abschreibung versteht man die steuerliche Erfassung des Werteverzehrs eines Wirtschaftsgutes über seine Nutzungsdauer hinweg. Konkret bedeutet das: Anschaffungskosten werden nicht sofort in voller Höhe angesetzt, sondern über mehrere Jahre verteilt. Das gilt auch dann, wenn es sich um Computerhardware handelt, die im betrieblichen Alltag unverzichtbar ist.

Ein wichtiger Unterschied ergibt sich zwischen der Sofortabschreibung und der regulären Abschreibung. Während du bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bestimmte Anschaffungen sofort steuerlich absetzen kannst, müssen höherwertige Anschaffungen wie PCs oder Laptops über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dieser Unterschied ist entscheidend, wenn du deine Steuerlast im Blick behalten willst.

Die rechtliche Grundlage dafür liefern die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und die AfA-Tabellen. Dort ist festgelegt, wie lange Wirtschaftsgüter wie Computer oder Laptops genutzt werden dürfen und über welchen Zeitraum ihre Kosten steuerlich verteilt werden müssen.

 

Nutzungsdauer und AfA-Tabellen

Für PCs und vergleichbare Geräte gilt eine festgelegte Nutzungsdauer von drei Jahren. Diese Vorgabe ist in der amtlichen Abschreibungstabelle verankert und sorgt dafür, dass die Anschaffungskosten systematisch über diesen Zeitraum verteilt werden. Damit erhältst du als Unternehmer eine klare Orientierung, wie du deine Geräte steuerlich ansetzen kannst.

Die AfA-Tabelle hat eine große Bedeutung in der Praxis, da sie eine einheitliche Grundlage schafft. So kannst du sicherstellen, dass deine steuerliche Behandlung den Vorgaben entspricht und keine Rückfragen vom Finanzamt entstehen. Ein typisches Beispiel wäre ein neu angeschaffter Büro-PC, der im Unternehmen über drei Jahre hinweg genutzt und entsprechend abgeschrieben wird.

Wichtig ist außerdem, dass bei Programmen andere Regelungen greifen. Die Abschreibung der Software folgt eigenen Vorgaben, die sich von der Hardware-Nutzungsdauer unterscheiden. Wenn du dazu mehr wissen möchtest, findest du eine ausführliche Erklärung in unserem speziellen Blogbeitrag zu diesem Thema.

PC

 

Digitale Wirtschaftsgüter und ihre Sofortabschreibung

Was sind digitale Wirtschaftsgüter? Dazu zählen Computer, Laptops, Tablets, Peripheriegeräte und Software, die der betrieblichen Nutzung dienen. Unter Peripheriegeräten versteht man z. B. Tastaturen, Mäuse, Grafiktabletts, Scanner, Kameras, Mikrofone, Headsets, externe Speicher, Ausgabegeräte, Beamer, Plotter, Lautsprecher, Monitore und Drucker. Eine vollständige Auflistung findet sich im BMF-Schreiben vom 26.02.2021.

Das Besondere: Anders als bei klassischen Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren erlaubt das Steuerrecht seit 2021 eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr. Das bedeutet, digitale Wirtschaftsgüter dürfen sofort vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden – unabhängig vom Kaufpreis. Auch gebrauchte Geräte und Ratenkäufe sind einbezogen. Wird ein Gerät beispielsweise im Oktober angeschafft, kann die Abschreibung noch im gleichen Jahr vollständig erfolgen. Bei gemischter Nutzung (z. B. 60 % betrieblich, 40 % privat) wird anteilig abgeschrieben, Voraussetzung ist, dass die Nutzung überwiegend betrieblich erfolgt.

Für Unternehmen ergibt sich daraus ein klarer Vorteil: Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter können die Steuerlast im Anschaffungsjahr sofort mindern und die Liquidität spürbar verbessern. Zudem entfällt die aufwendige Sammelpostenregelung. Damit Unternehmen die Sofortabschreibung nutzen können, sind Rechnungen, Nachweise zur Betriebsbereitschaft und gegebenenfalls interne Vereinbarungen bei gemischter Nutzung zu dokumentieren. Kapitalgesellschaften müssen dabei handels- und steuerrechtliche Unterschiede beachten, da die Nutzungsdauer handelsrechtlich oft länger anzusetzen ist. Freiberufler und viele Einzelunternehmer hingegen profitieren von der einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Ob die Sofortabschreibung im Einzelfall sinnvoll ist oder ob eine lineare Abschreibung über drei Jahre Vorteile bringt, sollte individuell geprüft werden. Genau hier zahlt es sich aus, mit einem Steuerberater die beste Lösung für deine Situation abzustimmen und sowohl steuerliche als auch bilanzielle Aspekte im Blick zu behalten.

Methoden der PC-Abschreibung

Die gängigste Methode zur steuerlichen Behandlung von Computern ist die lineare Abschreibung. Dabei wird der Anschaffungswert gleichmäßig auf die vorgesehene Nutzungsdauer verteilt. Für die Praxis bedeutet das, dass du die Abschreibung für einen PC oder Laptop über drei Jahre hinweg in gleichbleibenden Jahresbeträgen geltend machst. Daneben gibt es Sonderregelungen, die vor allem für kleinere Investitionen interessant sind. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) kannst du bestimmte Anschaffungen sofort vollständig steuerlich absetzen. Diese Sofortabschreibung ist besonders praktisch, wenn du deine Steuerlast kurzfristig senken möchtest.

Als weitere Möglichkeit sieht das Steuerrecht die Poolabschreibung vor. Hierbei werden mehrere Anschaffungen, die jeweils unterhalb einer bestimmten Wertgrenze liegen, in einem Sammelposten zusammengefasst und dann über fünf Jahre verteilt abgeschrieben. Diese Methode bietet sich vor allem dann an, wenn du regelmäßig kleinere Geräte wie Peripherie oder Zubehör anschaffst und die Verwaltung vereinfachen möchtest.

 

Besonderheiten für Unternehmen und Selbstständige

Die steuerliche Behandlung von PCs unterscheidet sich je nach Rechtsform. Während Einzelunternehmer ihre Anschaffungen oft direkt in der Einnahmenüberschussrechnung berücksichtigen, greifen bei Kapitalgesellschaften strengere Bilanzierungspflichten. Genau deshalb ist die Abschreibung für Computer ein Thema, das in beiden Fällen mit Bedacht behandelt werden sollte.

Eine wichtige Rolle spielt außerdem die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Nutzung. Wird ein PC überwiegend im Betrieb eingesetzt, gehört er zum Betriebsvermögen und wird über die steuerliche Abschreibung erfasst. Bei gemischter Nutzung sind jedoch Aufzeichnungen notwendig, um die private Mitbenutzung korrekt herauszurechnen. Hinzu kommen Dokumentationspflichten und Nachweiserfordernisse. Gerade bei Betriebsprüfungen musst du belegen können, wie Anschaffung, Nutzung und Abschreibung nachvollziehbar erfasst wurden. Auch hierbei hilft dir eine strukturierte Vorgehensweise, um die Abschreibung rechtssicher und gleichzeitig praxisnah umzusetzen.

 

Beratung durch DHW

Eine professionelle steuerliche Beratung bietet dir den Vorteil, komplexe Themen wie die korrekte Einordnung in die Abschreibungstabelle kurz AfA nicht nur korrekt, sondern auch strategisch sinnvoll umzusetzen. Gerade in einem Umfeld, in dem steuerliche Vorgaben regelmäßig angepasst werden, ist die Expertise eines Steuerberaters von großem Nutzen.

Bei DHW erhältst du praxisorientierte Lösungen, die sowohl auf die Anforderungen von Unternehmern als auch von Privatpersonen zugeschnitten sind. So stellst du sicher, dass deine steuerliche Gestaltung nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern dir auch spürbare Vorteile verschafft. Als kompetenter Steuerberater mit Spezialisierung auf den E-Commerce positioniert sich DHW als verlässlicher Partner an deiner Seite. Mit fundiertem Fachwissen und einem klaren Blick für die Bedürfnisse der digitalen Wirtschaft begleiten wir dich dabei, Themen wie die korrekte Abschreibung optimal in deine Steuerstrategie einzubinden.

 

FAQ zur PC-Abschreibung

❓ Wie lange kann ein PC steuerlich abgeschrieben werden?
Ein PC wird laut amtlicher AfA-Tabelle in der Regel über drei Jahre abgeschrieben. Diese Dauer orientiert sich an der typischen wirtschaftlichen Nutzungszeit eines Computers. In Einzelfällen, etwa bei sehr schneller technischer Veralterung, können Anpassungen sinnvoll sein.

❓ Kann ich meinen PC sofort abschreiben?
Ja, wenn der Anschaffungswert unter 800 Euro netto liegt, kannst du die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut nutzen. Dadurch reduziert sich deine Steuerlast direkt im Anschaffungsjahr.

❓ Was passiert, wenn ich den PC auch privat nutze?
Wird ein PC sowohl privat als auch beruflich genutzt, muss die private Nutzung anteilig berücksichtigt werden. Ohne eine saubere Trennung drohen steuerliche Nachteile. Eine genaue Dokumentation, zum Beispiel über ein Nutzungsprotokoll, ist hier entscheidend.

❓ Welche Unterschiede gibt es für Unternehmer und Angestellte?
Unternehmer müssen den PC in ihr Betriebsvermögen aufnehmen und über die Nutzungsdauer abschreiben. Angestellte können die Kosten als Werbungskosten geltend machen, wenn der Computer nachweislich beruflich genutzt wird.

❓ Was sind digitale Wirtschaftsgüter und wie können sie abgeschrieben werden?
Digitale Wirtschaftsgüter sind unter anderem Computer, Laptops, Tablets, Peripheriegeräte und Software, die überwiegend betrieblich genutzt werden. Seit 2021 dürfen sie unabhängig vom Anschaffungspreis sofort vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Das bringt Unternehmen steuerliche Vorteile und verbessert die Liquidität. Bei gemischter Nutzung erfolgt die Abschreibung anteilig, wenn die betriebliche Verwendung überwiegt.

❓ Warum sollte ich die Abschreibung mit einem Steuerberater planen?
Die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode hat direkten Einfluss auf Liquidität und Steuerlast.

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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
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