Bedeutung steuerfreier Sachbezug im Wettbewerb um Fachkräfte

11. Dezember 2025von Christian Deák
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In vielen Unternehmen gewinnen nicht-monetäre Zusatzleistungen rasant an Bedeutung, weil sie weit mehr transportieren als einen reinen finanziellen Vorteil. Wenn du Beschäftigten zeigst, dass du ihre Bedürfnisse ernst nimmst und ihnen Leistungen anbietest, die ihren Alltag spürbar erleichtern, entsteht ein Gefühl echter Wertschätzung, das sich langfristig auf die Mitarbeiterbindung auswirkt. Gerade im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte entsteht hier ein relevanter Vorsprung, weil sich moderne Arbeitskultur nicht mehr allein über Gehalt, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein angenehmes Arbeitsumfeld definiert.

Besonders steuerbegünstigte Angebote entfalten eine starke Wirkung, da sie unkompliziert integriert werden können und trotzdem einen hohen Nutzen besitzen. Genau hier kommen Sachbezüge für Mitarbeiter ins Spiel, denn sie ergänzen bestehende Benefits um einen attraktiven Baustein, der dein Gesamtpaket als Arbeitgeber sichtbarer und konkurrenzfähiger macht.

 

Einordnung steuerfreier Sachzuwendungen

Steuerfreie und steuerbegünstigte Sachleistungen öffnen Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine echte Nettolohnsteigerung zu erzielen, ohne dass dabei eine Geldzahlung fließen muss. Sie reduzieren sowohl die individuelle Steuerlast als auch Sozialabgaben und wirken gleichzeitig als “freiwillige Zusatzleistungen”, die das Gefühl von Wertschätzung stärken und damit die Arbeitszufriedenheit spürbar erhöhen. In der Praxis gehören dazu etwa steuerfreie Gutscheine, Essenszuschüsse, Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder weitere Firmenvorteile für Mitarbeiter, die den Alltag spürbar entlasten.

Auch aus Sicht der Arbeitgeber haben solche Zuwendungen eine klare steuerliche Struktur, denn innerhalb der gesetzlichen Freigrenzen bleiben sie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Entscheidend ist, dass es sich dabei um echte Produkte oder Dienstleistungen handelt, die zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Bar- oder bargeldähnliche Leistungen sind ausgeschlossen, und nur bei konsequenter Einhaltung der gesetzlichen Kriterien werden Gutscheine oder andere Vorteilen als Sachbezug steuerlich anerkannt.

 

Grundvoraussetzungen für steuerfreie Sachbezüge

Damit Unternehmen steuerfreie Vorteile wirksam einsetzen können, müssen die zugrunde liegenden Leistungen klar von Bargeld oder bargeldähnlichen Zahlungen abgegrenzt sein. Entscheidend ist zudem, dass solche Sachleistungen wirklich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, denn nur dann erfüllen sie die steuerlichen Anforderungen. Eine weitere Voraussetzung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das definiert, welche Gutscheine und Geldkarten anerkennungsfähig sind.

Erst wenn all diese Kriterien erfüllt werden, greift die Sachbezug Freigrenze, deren Überschreiten dazu führt, dass der komplette Betrag steuerpflichtig wird. Aus diesem Grund ist eine präzise Gestaltung besonders wichtig, damit die steuerlichen Vorteile nicht verloren gehen und die Sachbezüge für Mitarbeitende ihren vollen Nutzen entfalten können.

 

Monatlicher steuerfreier Sachbezug bis 50 €

Die monatliche Freigrenze von 50 Euro pro Arbeitnehmer eröffnet eine einfache Möglichkeit, regelmäßig steuerfreie Vorteile zu gewähren und damit den Alltag deiner Mitarbeitenden spürbar aufzuwerten. Besonders beliebt sind Fitnessstudioleistungen, Restaurantschecks, Bücher oder Shoppinggutscheine, kleine Geschenke, Streaming-Abos sowie viele weitere Formate, die sich flexibel an individuelle Bedürfnisse anpassen lassen. Da kein Übertrag in die Folgemonate möglich ist, lohnt es sich, die Gestaltung bewusst zu planen, um den vollen Nutzen aus der Freigrenze für Sachbezüge auszuschöpfen.

Für Unternehmen sind diese Ausgaben zudem vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, was den finanziellen Effekt zusätzlich verstärkt. Wichtig bleibt jedoch die strikte Einhaltung der exakt festgelegten Grenze, denn bereits ein Betrag von 50,01 Euro würde dafür sorgen, dass der gesamte Vorteil steuerpflichtig wird. Durch diese klare Struktur entsteht ein leistungsfähiges Instrument, das bei richtiger Anwendung sowohl steuerlich als auch im Bereich der Mitarbeitermotivation überzeugt.

 

Steuerfreier Sachbezug

 

Aufmerksamkeiten bis 60 € bei persönlichem Anlass

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen bieten dir eine zusätzliche Möglichkeit, die Bindung zu deinen Mitarbeitenden zu stärken und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Die Freigrenze liegt bei 60 Euro inklusive Umsatzsteuer und gilt für einzelne, klar abgrenzbare Anlässe wie Geburtstage, Beförderungen, Jubiläen oder Hochzeiten. Solche Gesten zeigen Wertschätzung, ohne dass dafür eine reguläre Entlohnung ersetzt wird, und sie dürfen pro Anlass nur einmal gewährt werden.

Wird die Grenze überschritten, kannst du den Betrag mit einer pauschalen Steuer von 30 Prozent versteuern, um dennoch einen unkomplizierten Ausgleich zu schaffen.

 

Steuerfreie Leistungen bei Betriebsveranstaltungen (150 €)

Betriebsveranstaltungen schaffen einen wertvollen sozialen Rahmen und gleichzeitig einen steuerlichen Vorteil, denn seit 2024 gilt eine steuerfreie Grenze von 150 Euro pro Mitarbeiter und pro Veranstaltung. Begünstigt werden bis zu zwei Events im Jahr, wobei alle wesentlichen Kosten eingerechnet werden können. Dazu zählen Speisen, Getränke, Unterhaltung und auch der Transport zum Veranstaltungsort, sofern dieser im direkten Zusammenhang mit dem Event steht und allen Beschäftigten offensteht.

Sobald die Kosten den Freibetrag überschreiten, kann der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag mit 25 Prozent pauschal versteuern, um eine einfache Abwicklung sicherzustellen. Wichtig bleibt dabei die gesetzliche Definition: Es muss sich um eine gesellschaftliche betriebliche Veranstaltung handeln, die den gesamten Betrieb oder klar definierte Abteilungen umfasst.

 

Rabattfreibetrag für eigene Waren (1.080 € jährlich)

Der Rabattfreibetrag schafft besonders für Unternehmen mit eigenen Produkten oder Dienstleistungen einen spürbaren Vorteil, denn pro Jahr können Mitarbeitende bis zu 1.080 Euro steuerfrei aus Vergünstigungen ihres Arbeitgebers beziehen. Dieses Modell ist vor allem für Branchen attraktiv, die nah am Produkt arbeiten, wie etwa der Einzelhandel oder Unternehmen mit direktem Kundenangebot. Der geldwerte Vorteil ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem üblichen Endkundenpreis und dem reduzierten Mitarbeiterpreis, sodass Beschäftigte von echten finanziellen Erleichterungen profitieren können.

 

Sachbezug

Fahrtkostenzuschüsse für den Arbeitsweg

Fahrtkostenzuschüsse gehören zu den effizientesten Möglichkeiten, Mitarbeitende finanziell zu entlasten und gleichzeitig eine steuerfreie Sachzuwendung zu gestalten. Für Pkw-Fahrten können pro einfache Strecke 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden, ab dem 21. Kilometer steigt der Betrag auf 38 Cent. Ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale laut Steueränderungsgesetz 2025 einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer betragen, was die Handhabung künftig deutlich vereinfacht. Der Zuschuss kann mit 15 Prozent pauschal versteuert werden und bleibt sozialversicherungsfrei, wodurch er in der Praxis besonders attraktiv ist.

Auch der öffentliche Nahverkehr profitiert von dieser Regelung, denn Zuschüsse zu Monats-, Jahres- oder Einzeltickets sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Alternativ kann auch hier die pauschale Versteuerung mit 15 Prozent angewendet werden, um den Verwaltungsaufwand niedrig zu halten. Unternehmen schaffen so eine flexible Lösung, die Mobilität fördert und gleichzeitig die steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzt.

 

Verpflegungszuschüsse und Essensmarken

Verpflegungszuschüsse ermöglichen es dir, Mitarbeitenden jeden Arbeitstag einen spürbaren finanziellen Vorteil zu bieten, der gleichzeitig steuerlich exakt definiert ist. Grundlage bilden die amtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2026. Für ein Frühstück werden 2,37 Euro pro Tag angesetzt, während Mittag- und Abendessen jeweils mit 4,57 Euro bewertet werden. Ergänzend kannst du pro Tag einen unveränderten steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 3,10 Euro gewähren, wodurch der mögliche Essenszuschuss deutlich steigt und sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren lässt.

Der maximal mögliche Zuschuss für ein Mittagessen liegt damit bei 7,67 Euro, bestehend aus dem Sachbezugswert von 4,57 Euro und dem zusätzlichen Zuschuss von 3,10 Euro. Dieses Modell schafft eine einfache und zugleich sehr wirkungsvolle Möglichkeit, Mahlzeiten zu unterstützen und gleichzeitig die steuerlichen Rahmenbedingungen optimal auszunutzen.

 

Zuschüsse zur Kinderbetreuung

Diese Unterstützung ist in unbegrenzter Höhe steuerfrei und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Davon profitieren insbesondere Eltern nicht schulpflichtiger Kinder, für die Betreuungsangebote wie Kita, Krippe oder eine Tagesmutter häufig erhebliche monatliche Kosten verursachen.

Für die steuerliche Anerkennung ist die Vorlage einer Originalrechnung zwingend erforderlich, da der Zuschuss direkt an die tatsächliche Betreuung gekoppelt ist.

 

Vorteile steuerfreier Sachbezüge für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber eröffnen steuerfreie Sachleistungen einen klaren finanziellen Vorteil, da sie im Vergleich zu klassischen Gehaltserhöhungen deutlich geringere Lohnnebenkosten verursachen. Steuerfreie oder pauschalversteuerte Zuwendungen sind erheblich günstiger als Bruttolohnerhöhungen und gleichzeitig voll als Betriebsausgabe abziehbar. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen entfällt zudem der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, was die steuerliche Effizienz dieser Modelle zusätzlich steigert.

Auch wirtschaftlich sind diese Lösungen überzeugend, weil sie das Lohnbudget gezielt und wirkungsvoll einsetzen. Die Nettowirkung für Mitarbeitende fällt deutlich höher aus, was die Kosten-Nutzen-Relation verbessert und Steuer- sowie Abgabenlasten minimiert. Diese Vorteile spielen in Unternehmen jeder Größe eine Rolle und lassen sich flexibel an bestehende Vergütungsstrukturen anpassen.

 

Zusammenfassung der Vorteile steuerfreier Sachleistungen

Steuerfreie Sachleistungen bieten eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, die sowohl in der Verwaltung als auch im täglichen Einsatz überraschend unkompliziert sind. Durch unterschiedliche Modelle wie Gutscheine für Sachbezüge gutscheine, Essenszuschüsse oder Mobilitätsvorteile steigt die Attraktivität des Arbeitsplatzes spürbar, weil Mitarbeitende echte finanzielle Entlastungen erhalten und gleichzeitig das Gefühl haben, dass ihr Arbeitgeber ihre Bedürfnisse versteht. Diese Angebote lassen sich flexibel kombinieren und passen damit problemlos in moderne Vergütungsstrukturen.

Für Unternehmen entsteht ein klarer Mehrwert, da die Vergütung mit geringem Mehraufwand optimiert werden kann und steuerliche Vorteile die Kostenstruktur nachhaltig verbessern. Oft lohnt sich zudem eine professionelle Beratung, um die passenden Modelle auszuwählen und sauber umzusetzen. So entwickeln Betriebe ein Benefit-System, das langfristig wirkt und die Zusammenarbeit für beide Seiten stärkt.

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Mein Name ist Christian Deák, Steuerberater und
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