Steuerreduktion durch Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

12. Dezember 2025von Christian Deák
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Wenn du geplante Investitionen steuerlich optimal vorbereiten willst, ist der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, nach § 7g EStG ein sehr wirkungsvolles Instrument. Einfach erklärt ermöglicht dir der Investitionsabzugsbetrag, den zu versteuernden Gewinn bereits vor dem Kauf eines Wirtschaftsguts zu senken und dadurch mehr Liquidität für Modernisierung und Wachstum zu gewinnen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen verbessern damit ihre Kapitalausstattung und bereiten kombinierte Modelle mit Sonderabschreibungen gezielt vor. Damit du den IAB wirklich strategisch einsetzen kannst, wirst du in diesem Blog Schritt für Schritt durch das gesamte Thema geführt, von den Voraussetzungen bis zur sauberen Einbindung in deine Investitionsplanung. Am Ende des Beitrags wird außerdem unser Kurs „Jahresend‒Steuercheck“ ausführlich erläutert, damit du das Gelernte direkt in eine klare Jahresend-Strategie übersetzen kannst.

 

Grundlagen, Struktur und Zielrichtung

Der Investitionsabzugsbetrag basiert auf dem § 7g EStG, einer Rechtsnorm, die dir erlaubt, geplante Investitionen steuerlich vorwegzunehmen und damit bereits vor dem Kauf eines beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsguts deinen Gewinn zu reduzieren. Dadurch entsteht ein unmittelbarer finanzieller Spielraum, der dir sowohl Planungssicherheit als auch den Investitionsanreiz gibt, den der Gesetzgeber mit dieser Regelung bewusst fördern möchte. Besonders bei Modernisierungs- oder Erweiterungsvorhaben zeigt sich, wie stark dieser Effekt ist, weil Abschreibungen zeitlich vorgezogen werden und Liquidität deutlich früher verfügbar wird.

Damit du die Mechanik dahinter klar verstehst, lohnt sich ein konkretes Beispiel. Angenommen, du planst die Anschaffung einer Maschine für 40.000 Euro im kommenden Jahr. Mit dem IAB kannst du bis zu 40 Prozent dieser geplanten Investition, also 16.000 Euro, bereits im Vorfeld gewinnmindernd berücksichtigen.

 

Systematischer Aufbau des Fördermechanismus

Der Fördermechanismus des Investitionsabzugsbetrags entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn du verstehst, wie die einzelnen Schritte ineinandergreifen. Zunächst wird der IAB gebildet und mindert den Gewinn noch vor der tatsächlichen Anschaffung. Dadurch verschiebst du Steuerlast in die Zukunft und erhöhst sofort deine Liquidität. Sobald die Investition realisiert ist, wird die Abschreibungsbasis im Anschaffungsjahr entsprechend reduziert, sodass der steuerliche Effekt über mehrere Jahre verteilt wirkt.

Entscheidend ist dabei, dass der Mechanismus an klare Nutzungsvorgaben und Wirtschaftsgutmerkmale gebunden ist. Der Kern des IAB ist keine Steuerersparnis, sondern eine Steuerstundung – und genau diese sorgt dafür, dass Liquidität dann zur Verfügung steht, wenn sie für Investitionen tatsächlich gebraucht wird.

 

Historische Entwicklung und gesetzgeberische Veränderungen

Die heutige Ausgestaltung des Investitionsabzugsbetrags ist das Ergebnis zahlreicher Reformen, deren Ursprung bis ins Jahr 1984 zurückreicht. Damals wurde ein Förderinstrument geschaffen, das insbesondere mittelständische Betriebe stärken sollte und als Vorläufer der späteren Ansparabschreibung galt. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde dieses System grundlegend modernisiert und der IAB in seiner heutigen Form eingeführt, der bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorab abzugsfähig macht.

Frühere Fassungen sahen deutlich strengere Dokumentationspflichten vor, was die Anwendung in der Praxis erschwerte. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurden diese Anforderungen spürbar reduziert, insbesondere durch den Wegfall der verpflichtenden Funktionsbenennung. Diese Anpassungen zeigen, wie stark der Gesetzgeber darauf geachtet hat, den IAB praxistauglich und wirtschaftsnah weiterzuentwickeln.

 

Steuerreduktion

 

Corona-bedingte Reformen ab 2020

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Investitionsabzugsbetrag gezielt erweitert, um Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu entlasten. Die Abzugsquote wurde zeitweise auf 50 Prozent erhöht und die Investitionsfrist auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich wurde der Anwendungsbereich ausgeweitet, sodass seitdem auch vermietete bewegliche Wirtschaftsgüter begünstigt sein können.

 

Diese Änderungen gelten für alle IAB, die ab dem 01.01.2020 gebildet wurden, und unterstreichen, wie wichtig eine saubere und strategische Planung ist. Gerade in Krisenzeiten kann der IAB ein entscheidender Stabilitätsfaktor sein, wenn er korrekt eingesetzt wird.

 

 

Persönliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Der Investitionsabzugsbetrag steht nur Steuerpflichtigen offen, die Gewinneinkünfte erzielen. Dazu zählen land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbetreibende und Freiberufler. Der IAB kann von Einzelunternehmern, Personengesellschaften und auch Kapitalgesellschaften genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die betriebliche Tätigkeit aktiv ausgeübt wird und nicht endgültig eingestellt ist.

Wer den IAB strategisch nutzen möchte, sollte die persönlichen Voraussetzungen genau kennen. Denn nicht nur das Wirtschaftsgut selbst ist entscheidend, sondern auch die steuerliche Einordnung und der tatsächliche wirtschaftliche Aktivitätsgrad des Betriebs.

 

Spezielle persönliche Anspruchskonstellationen

Besondere Bedeutung kommt dem Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaften zu. Nach § 7g Abs. 7 EStG wird der Anspruch der Gesellschaft als Einheit zugerechnet, sodass sowohl Gesamthands- als auch Sonderbetriebsvermögen einbezogen werden können. Dadurch scheitert der IAB nicht an der individuellen Beteiligungsstruktur.

Privat genutzte Wirtschaftsgüter ohne betrieblichen Zusammenhang sind ausgeschlossen. Bei Betriebsaufspaltungen bleibt der IAB jedoch grundsätzlich möglich, sofern der betriebliche Zusammenhang klar erkennbar ist. Auch in komplexeren Strukturen kann der IAB somit gezielt und rechtssicher eingesetzt werden.

 

Betriebliche Voraussetzungen und Größenmerkmale

Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt stets betriebsbezogen. Erforderlich ist eine eigenständige wirtschaftliche Einheit mit aktivem Geschäftsbetrieb. Zudem muss der Gewinn nach steuerlichen Vorschriften ermittelt werden. Diese Kriterien stellen sicher, dass der IAB ausschließlich echten betrieblichen Investitionen vorbehalten bleibt.

Seit dem Jahressteuergesetz 2020 gilt eine einheitliche Gewinngrenze von 200.000 Euro. Diese Grenze gilt unabhängig von Rechtsform oder Branche und ersetzt frühere, deutlich kompliziertere Abgrenzungen. Für die Praxis bedeutet das mehr Klarheit und weniger Verwaltungsaufwand.

 

Begünstigte Wirtschaftsgüter und Nutzungsvorgaben

Begünstigt sind ausschließlich bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Voraussetzung ist eine nahezu ausschließliche betriebliche Nutzung. Unbewegliche oder immaterielle Wirtschaftsgüter sind ausdrücklich ausgeschlossen, da der Gesetzgeber den Fokus auf reale, produktive Investitionen legt.

Förderfähig sind sowohl neue als auch gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern sie entgeltlich angeschafft werden. Unentgeltliche Einlagen oder betriebsfremde Umwidmungen sind nicht begünstigt, da hier keine echte Investition vorliegt.

 

Investitionsabzugsbetrag

 

Anforderungen an die betriebliche Nutzung

Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Eine private Nutzung von bis zu 10 Prozent ist unschädlich. Diese Grenze ist strikt und wird sowohl im Anschaffungsjahr als auch im Folgejahr überprüft.

Gerade bei Fahrzeugen zeigt sich hier die praktische Relevanz. Wird kein ordnungsgemässes Fahrtenbuch geführt und stattdessen die 1-%-Methode gewählt, fehlt der belastbare Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung, mit potenziell gravierenden Folgen für den IAB.

 

Ein häufiger Praxisfehler: Viele Unternehmer wollen den IAB für die Anschaffung eines Firmenwagens nutzen und diesen anschließend über die 1-%-Methode versteuern. Genau hier liegt ein oft unterschätztes Risiko. Der Investitionsabzugsbetrag setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut überwiegend betrieblich genutzt wird. Bei der 1-%-Methode wird der tatsächliche Nutzungsanteil jedoch nicht konkret nachgewiesen. Fehlt dieser Nachweis, kann der IAB im Rahmen einer Prüfung rückwirkend aberkannt werden.

 

 

Investitionsfristen, Zweckbindung und Konsequenzen

Der IAB ist zwingend an eine spätere Investition gebunden. Die Anschaffung oder Herstellung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Seit 2020 beträgt diese Frist einheitlich vier Jahre ab dem Wirtschaftsjahr der Bildung.

Wird die Investition nicht fristgerecht umgesetzt, ist der IAB rückgängig zu machen. Dies führt zu einer nachträglichen Gewinnerhöhung und entsprechenden Steuernachzahlungen.

 

Formelle Anforderungen und Übermittlungspflichten

Alle IAB-relevanten Angaben müssen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies erfolgt je nach Gewinnermittlung über die Anlage EÜR oder die E-Bilanz. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zur vollständigen Versagung des IAB führen. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlung sind nur in eng begrenzten Härtefällen möglich. In der Praxis ist daher eine saubere und fristgerechte Datenübermittlung unerlässlich.

 

Technische und organisatorische Anforderungen

Die technische Umsetzung erfordert eine standardisierte Datenfernübertragung und eine lückenlose Dokumentation. Je besser die Unterlagen strukturiert sind, desto reibungsloser verläuft eine spätere Betriebsprüfung.

Eine konsequente Organisation reduziert nicht nur Risiken, sondern sorgt auch für eine effiziente steuerliche Gestaltung.

 

Nachträgliche Anpassung und Einschränkungen

Eine nachträgliche Bildung oder Anpassung des IAB ist grundsätzlich möglich, solange das Wirtschaftsgut noch nicht angeschafft wurde und der Steuerbescheid offen ist. Seit 2021 wurde dieser Spielraum jedoch deutlich eingeschränkt.

Nach Anschaffung oder Eintritt der Bestandskraft ist eine rückwirkende Änderung ausgeschlossen. Das unterstreicht, wie wichtig eine frühzeitige und präzise Planung ist.

 

Hol dir jetzt deinen Steuervorsprung, bevor das Jahr vorbei ist

Wenn du zum Jahresende gezielt Steuern sparen willst, brauchst du einen klaren Überblick über die richtigen Stellschrauben. Genau hier setzt unser Kurs Jahresend-Steuercheck an. Du lernst Schritt für Schritt, wie du Investitionen richtig timst und Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen optimal kombinierst.

Der Kurs zeigt dir zudem, welche Möglichkeiten du je nach Gewinnermittlungsart hast – egal ob EÜR oder Bilanzierung. Mit Checklisten, Vorlagen und praxisnahen Beispielen bekommst du alles an die Hand, um deinen Jahresabschluss strukturiert und rechtssicher vorzubereiten. Für einmalig 49 € erhältst du ein Werkzeug, das dir Jahr für Jahr bares Geld sparen kann.

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