Rente von der Steuer absetzen

22. März 2026by Christian Deák

Sobald deine Einkünfte als Rentner über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, kann Einkommensteuer anfallen. Genau deshalb gewinnt das Thema Rente von der Steuer absetzen für viele Ruheständler zunehmend an Bedeutung. Durch steigende Renten oder zusätzliche Einnahmen geraten immer mehr Menschen im Ruhestand erstmals in die Steuerpflicht. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass viele Rentner unnötig hohe Beträge an das Finanzamt zahlen. Ein häufiger Grund ist, dass mögliche Abzüge in der Steuererklärung nicht vollständig genutzt werden. Dabei erlaubt dir das Steuerrecht, zahlreiche Kosten anzugeben und damit deine persönliche Steuerlast zu reduzieren.

Besonders relevant sind dabei Vorsorgeaufwendungen, Gesundheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Ausgaben rund um deine Rente. Wenn du Belege sammelst und diese Posten korrekt in deiner Steuererklärung angibst, lassen sich oft deutlich mehr Möglichkeiten nutzen, als viele zunächst vermuten.

 

Steuerliche Grundlagen für Rentner

Auch im Ruhestand gilt eine grundlegende steuerliche Regel. Entscheidend ist immer dein gesamtes Jahreseinkommen. Sobald deine Einnahmen über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, kann Einkommensteuer anfallen. Neben der gesetzlichen Rente können auch weitere Einkünfte steuerpflichtig sein. Dazu zählen zum Beispiel Betriebsrenten, Einnahmen aus Vermietung oder ein Nebenjob im Ruhestand.

Das deutsche Rentensystem basiert auf der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Dieses Prinzip bestimmt, wie die Steuer auf Renten heute in Deutschland funktioniert. Während deiner aktiven Erwerbsphase werden Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich begünstigt oder teilweise steuerfrei gestellt. Im Ruhestand verschiebt sich diese steuerliche Behandlung. Die Rentenzahlungen werden Schritt für Schritt stärker besteuert. Gleichzeitig waren die Einzahlungen während des Berufslebens steuerlich entlastet. Dadurch steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang der steuerpflichtige Anteil der Rente weiter an.

 

Höherer Grundfreibetrag ab 2026

Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2026 erneut angehoben. Für Alleinstehende liegt dieser Betrag dann bei 12.348 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Einkommensgrenze bleibt dein Einkommen vollständig steuerfrei, sodass zunächst keine Einkommensteuer anfällt.

Für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Grundfreibetrag von 24.696 Euro. Das bedeutet, dass das gemeinsame Einkommen erst oberhalb dieser Grenze steuerlich berücksichtigt wird. Gerade für Ehepaare im Ruhestand kann dieser Betrag entscheidend sein.

Erst wenn dein gesamtes Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt, beginnt die tatsächliche steuerliche Belastung. Dazu zählt nicht nur deine gesetzliche Rente. Auch weitere Einnahmen können eine Rolle spielen, etwa Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.

Für viele Ruheständler entscheidet genau dieser Grundfreibetrag darüber, ob überhaupt eine Steuerpflicht entsteht. Liegen deine gesamten Einnahmen unter dieser Grenze, musst du in der Regel keine Einkommensteuer zahlen.

 

Steuerpflichtiger Anteil der Rente steigt weiter

Wenn du im Jahr 2026 neu in den Ruhestand gehst, wird ein größerer Teil deiner gesetzlichen Rente steuerlich berücksichtigt. Hintergrund ist die schrittweise Anpassung der Besteuerung im deutschen Rentensystem, wodurch der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr weiter steigt. Für den Rentenbeginn im Jahr 2026 liegt dieser Anteil bei 84 Prozent deiner Jahresbruttorente. Das bedeutet, dass nur noch ein kleiner Teil deiner Rente dauerhaft steuerfrei bleibt. Konkret bleiben 16 Prozent deiner ersten vollen Jahresrente steuerfrei.

Dieser Betrag wird als persönlicher Rentenfreibetrag festgelegt. Er wird einmal im Jahr nach deinem Renteneintritt berechnet und bleibt anschließend lebenslang unverändert bestehen. Auch wenn sich deine Rente später erhöht, verändert sich dieser Freibetrag nicht mehr.

Wichtig ist dabei ein weiterer Punkt. Rentenerhöhungen in den folgenden Jahren werden vollständig steuerpflichtig behandelt. Dadurch kann deine steuerliche Belastung im Laufe der Zeit weiter steigen, selbst wenn sich dein persönlicher Rentenfreibetrag nicht verändert.

 

Neue Aktivrente ermöglicht steuerfreien Hinzuverdienst

Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeitet, kann künftig von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Mit der sogenannten Aktivrente schafft der Gesetzgeber neue Anreize für Menschen, die auch im Ruhestand beruflich aktiv bleiben möchten. Die Aktivrente ermöglicht einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro pro Monat. Hochgerechnet auf das Jahr kannst du damit bis zu 24.000 Euro verdienen, ohne dass darauf Einkommensteuer anfällt.

 

Wichtig: Dieser Hinzuverdienst ist zwar steuerfrei, jedoch nicht sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass auf diese Einkünfte weiterhin reguläre Beiträge zur Sozialversicherung anfallen können, etwa zur Kranken- und Pflegeversicherung.

 

In Kombination mit dem steuerlichen Grundfreibetrag ergibt sich dadurch eine besonders interessante Grenze. Im Jahr 2026 kannst du insgesamt Einnahmen von mehr als 36.000 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Einkommensteuer fällig wird.

Die Regelung verfolgt ein klares Ziel. Ältere Arbeitnehmer sollen motiviert werden, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin im Berufsleben zu bleiben und ihre Erfahrung im Arbeitsmarkt einzubringen.

 

Sonderausgaben

Sonderausgaben gehören zu den wichtigsten steuerlichen Abzügen, die du auch im Ruhestand nutzen kannst. Viele Rentner unterschätzen dieses Potenzial, obwohl genau diese Kosten dein zu versteuerndes Einkommen direkt reduzieren können. Zu den typischen Sonderausgaben zählen vor allem Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen und auch Spenden an gemeinnützige Organisationen. Gerade im Bereich der Altersvorsorge stellt sich häufig die Frage, ob Rentenbeiträge steuerlich absetzbar sind. In vielen Fällen können entsprechende Beiträge tatsächlich in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Der große Vorteil von Sonderausgaben liegt darin, dass sie unmittelbar dein steuerpflichtiges Einkommen senken. Dadurch reduziert sich am Ende auch die tatsächliche Steuerlast, die du an das Finanzamt zahlen musst.

Viele dieser Ausgaben entstehen ganz automatisch im Alltag. Beiträge zur Krankenversicherung, bestimmte Vorsorgeaufwendungen oder regelmäßige Spenden werden jedoch in der Praxis häufig übersehen. Genau deshalb lohnt es sich, bei der Steuererklärung genau zu prüfen, welche Sonderausgaben du geltend machen kannst.

 

Rente-von-Steuer-absetzen

Kranken- und Pflegeversicherung vollständig absetzbar

Beiträge zur Krankenversicherung zählen zu den wichtigsten Sonderausgaben im Ruhestand. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung kannst du in deiner Steuererklärung vollständig steuerlich geltend machen. Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen spürbar.

Auch bei privat versicherten Rentnern werden die Beiträge berücksichtigt. Entscheidend ist dabei die sogenannte Basisabsicherung der privaten Krankenversicherung. Diese grundlegende Absicherung wird steuerlich genauso behandelt wie die gesetzliche Krankenversicherung. Zusätzlich lassen sich auch die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig ansetzen. Da diese Zahlungen regelmäßig und dauerhaft anfallen, summieren sie sich über das Jahr zu einem erheblichen Betrag. Gerade im Ruhestand gehören Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deshalb häufig zu den größten steuerlich relevanten Kosten.

 

Weitere Versicherungen steuerlich berücksichtigen

Neben der Kranken- und Pflegeversicherung kannst du auch weitere Versicherungen in deiner Steuererklärung berücksichtigen. Viele Rentner wissen nicht, dass bestimmte private Policen ebenfalls steuerlich relevant sein können und dadurch dein zu versteuerndes Einkommen senken. Dazu gehören unter anderem Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen oder auch eine Risikolebensversicherung. Diese Absicherungen werden vom Finanzamt als Vorsorgeaufwendungen anerkannt, weil sie der finanziellen Absicherung im Alltag dienen. In vielen Fällen zählt auch die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die steuerlich berücksichtigt werden können. Gerade wenn du mehrere Policen hast, summieren sich diese Beiträge im Laufe eines Jahres zu einem spürbaren Betrag.

 

Spenden, Kirchensteuer und Mitgliedsbeiträge

Auch freiwillige Zahlungen können deine Steuerlast im Ruhestand senken. Geldspenden an gemeinnützige Organisationen erkennt das Finanzamt grundsätzlich als Sonderausgaben an. Voraussetzung ist, dass die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist und du eine entsprechende Spendenbescheinigung vorlegen kannst. Neben klassischen Geldspenden lassen sich auch Mitgliedsbeiträge an viele gemeinnützige Vereine steuerlich berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise Beiträge für soziale, kulturelle oder sportliche Organisationen, sofern diese als gemeinnützig eingestuft sind.

Auch die gezahlte Kirchensteuer wirkt sich direkt auf dein steuerpflichtiges Einkommen aus. Sie wird vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt und kann dadurch deine steuerliche Belastung verringern.

Selbst wenn du keine einzelnen Nachweise einreichst, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Sonderausgaben Pauschbetrag von 36 Euro. Dieser Betrag wird ohne weitere Angaben in der Steuerberechnung angesetzt.

 

Altersvorsorgebeiträge steuerlich nutzen

Auch im Ruhestand können bestimmte Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich berücksichtigt werden. Viele Rentner gehen davon aus, dass entsprechende Möglichkeiten nur während des Berufslebens bestehen. Tatsächlich lassen sich auch später noch Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben.

Dazu gehören unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In bestimmten Fällen können solche Einzahlungen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Gerade wenn freiwillige Beiträge geleistet werden, kann sich daraus ein steuerlicher Vorteil ergeben.

Auch Einzahlungen in eine sogenannte Rürup Rente, die häufig als Basisrente bezeichnet wird, lassen sich steuerlich ansetzen. Diese Form der Altersvorsorge wird vom Staat besonders gefördert und gehört zu den Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Der maximal absetzbare Betrag für solche Altersvorsorgeaufwendungen liegt aktuell bei 30.826 Euro pro Jahr.

 

Außergewöhnliche Belastungen

Bestimmte Ausgaben können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich um Kosten, die dir zwangsläufig entstehen und die deutlich über das hinausgehen, was im Alltag üblich ist. Gerade im Ruhestand können solche Ausgaben eine wichtige Rolle spielen.

Damit diese Kosten steuerlich anerkannt werden, müssen sie jedoch eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Teil bestimmter Ausgaben von jedem Steuerpflichtigen selbst getragen werden kann. Die Höhe dieser Eigenbelastung hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab. In der Praxis liegt sie meist zwischen 1 und 7 Prozent deiner gesamten Einkünfte. Nur der Betrag, der über dieser individuellen Grenze liegt, wirkt sich tatsächlich steuermindernd aus. Erst dieser übersteigende Anteil reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und kann damit deine Steuerlast senken.

 

Arzt-, Behandlungs- und Medikamentenkosten

Gerade im Ruhestand entstehen häufig regelmäßig Kosten für medizinische Behandlungen, die steuerlich relevant sein können. Auch Ausgaben für Medikamente oder therapeutische Maßnahmen gehören zu den Kosten, die angesetzt werden können. Dazu zählen etwa verschriebene Arzneimittel, Physiotherapie oder andere medizinisch notwendige Therapien.

Darüber hinaus lassen sich auch größere Behandlungen berücksichtigen. Kosten für Zahnersatz oder andere medizinisch notwendige Eingriffe können ebenfalls eine Rolle spielen, wenn sie nicht vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden. Wichtig ist jedoch, dass ein klarer medizinischer Zusammenhang nachweisbar ist. Das Finanzamt erkennt solche Ausgaben nur an, wenn sie medizinisch notwendig sind und entsprechende Rechnungen oder ärztliche Nachweise vorliegen.

 

Hilfsmittel und medizinische Ausstattung

Auch Ausgaben für medizinische Hilfsmittel können steuerlich berücksichtigt werden. Wenn diese Anschaffungen medizinisch notwendig sind, können sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Darüber hinaus werden auch Kosten für verschiedene medizinische Geräte anerkannt. Dazu zählen zum Beispiel unterstützende Hilfsmittel, die im Alltag benötigt werden, um gesundheitliche Einschränkungen auszugleichen oder eine Behandlung zu unterstützen.

Wichtig ist jedoch, dass ein medizinischer Zusammenhang eindeutig nachgewiesen werden kann. In vielen Fällen verlangt das Finanzamt eine ärztliche Verordnung oder eine entsprechende Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist.

Wer entsprechende Nachweise aufbewahrt und die Kosten vollständig dokumentiert, kann diese Ausgaben steuerlich geltend machen und damit sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

 

Pflegekosten und Behinderten-Pauschbetrag

Ausgaben für Pflegeheime oder ambulante Pflegedienste lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Steuererklärung berücksichtigen. Gerade im höheren Alter entstehen hier häufig erhebliche Kosten, die steuerlich relevant werden können.

Ebenso können Ausgaben für eine notwendige Haushaltshilfe angesetzt werden, wenn diese aufgrund von Pflegebedürftigkeit erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass ein klarer Zusammenhang mit der gesundheitlichen Situation besteht und die entsprechenden Rechnungen vorliegen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Behinderten Pauschbetrag zu nutzen. Die Höhe dieses Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung ab und kann bis zu 7.400 Euro pro Jahr betragen. Der Vorteil dieses Pauschbetrags liegt darin, dass keine einzelnen Nachweise für jede Ausgabe erforderlich sind. Statt viele einzelne Kosten aufzuführen, wird der entsprechende Betrag direkt steuerlich berücksichtigt.

 

Werbungskosten rund um deine Rente

Viele Rentner wissen nicht, dass das Thema Rente und Werbungskosten ebenfalls eine Rolle spielen können. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr. Diese Pauschale wird ohne zusätzlichen Nachweis angesetzt und mindert direkt dein steuerpflichtiges Einkommen aus der Rente.

 

Rente-Steuer

Rentenberatung und rechtliche Unterstützung

Dazu zählen zum Beispiel Kosten für einen Rentenberater oder einen Steuerberater, der dich bei Fragen rund um deine Renteneinkünfte unterstützt. Gerade wenn es um die korrekte Besteuerung deiner Rente oder um komplexe Rentenbescheide geht, entstehen häufig Beratungskosten, die steuerlich relevant sein können. Auch Anwaltskosten lassen sich in bestimmten Fällen ansetzen. Wenn es beispielsweise zu rechtlichen Streitigkeiten mit einer Rentenversicherung kommt, können diese Ausgaben ebenfalls berücksichtigt werden.

Wichtig ist dabei immer ein klarer Zusammenhang mit deinem Renteneinkommen. Nur wenn die Kosten direkt mit deiner Rente oder deren Besteuerung zusammenhängen, erkennt das Finanzamt diese Ausgaben steuerlich an.

 

Kontoführungsgebühren und Verwaltungskosten

Im Bereich der Kontoführungsgebühren erkennt das Finanzamt für dein Rentenkonto pauschal 16 Euro Kontoführungsgebühren pro Jahr an. Dieser Betrag kann angesetzt werden, auch wenn keine einzelnen Nachweise vorgelegt werden.

Neben dieser Pauschale können auch weitere Verwaltungskosten berücksichtigt werden. Dazu zählen Ausgaben, die direkt mit der Verwaltung oder dem Nachweis deiner Renteneinkünfte zusammenhängen. Beispielsweise können Gebühren für Rentenbescheinigungen oder kostenpflichtige Unterlagen angesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit deiner Rente stehen. Solche Beträge wirken zwar auf den ersten Blick klein, können sich über mehrere Posten hinweg jedoch summieren.

 

Steuerbonus für Dienstleistungen und Handwerker im Haushalt

Bestimmte Ausgaben rund um deinen Haushalt wirken sich steuerlich besonders direkt aus. Anders als viele andere Kosten werden sie nicht nur vom Einkommen abgezogen. Stattdessen mindern sie unmittelbar deine tatsächliche Steuer. Dadurch kann sich deine Steuerlast deutlich reduzieren. Zu diesen steuerlich begünstigten Kosten gehören verschiedene Dienstleistungen im Haushalt. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenarbeit oder andere unterstützende Leistungen, die regelmäßig im Haushalt anfallen.

Wichtig ist dabei eine klare formale Voraussetzung. Das Finanzamt erkennt diese Kosten nur an, wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt und die Zahlung per Überweisung oder mit Karte erfolgt ist. Barzahlungen werden in der Regel nicht steuerlich berücksichtigt.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Viele alltägliche Arbeiten im Haushalt können steuerlich berücksichtigt werden. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören beispielsweise Reinigung der Wohnung, Gartenpflege oder auch der Winterdienst rund um dein Haus oder deine Wohnung.

Auch eine Haushaltshilfe oder Unterstützung im Alltag kann in diesen Bereich fallen. Dazu zählen etwa Hilfe beim Putzen, beim Einkaufen oder bei anderen regelmäßig anfallenden Tätigkeiten im Haushalt. Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass du einen Teil der Kosten direkt von deiner Steuer abziehen kannst. Insgesamt kannst du 20 Prozent der reinen Arbeitskosten steuerlich geltend machen.

Der maximale Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung bleibt immer, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt und die Zahlung nachweisbar per Überweisung oder Karte erfolgt ist.

 

Handwerkerleistungen

Beispiele sind etwa die Wartung einer Heizungsanlage, Reparaturen im Haushalt oder bestimmte Modernisierungsarbeiten in der Wohnung. Wichtig ist dabei, dass die Arbeiten direkt in deinem Haushalt durchgeführt werden. Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass du 20 Prozent der reinen Arbeitskosten von deiner Steuer abziehen kannst. Materialkosten werden dabei allerdings nicht berücksichtigt.

Die maximale Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen liegt bei 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung bleibt auch hier eine ordentliche Rechnung sowie eine nachvollziehbare Zahlung per Überweisung oder Karte.

 

So nutzt du alle Steuervorteile im Ruhestand

In der Praxis gehen zahlreiche Steuervorteile verloren, weil Belege fehlen oder bestimmte Kosten schlicht vergessen werden. Gerade kleinere Ausgaben werden oft nicht dokumentiert, obwohl sie in der Steuererklärung berücksichtigt werden könnten. Eine strukturierte Ablage kann dir hier viel Arbeit ersparen. Wenn du Rechnungen und Unterlagen direkt sortierst, lässt sich deine Steuererklärung später deutlich einfacher und schneller erstellen.

Bei komplexeren steuerlichen Situationen kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Lohnsteuerhilfevereine oder ein Steuerberater, wie wir von der DHW, können dabei helfen, mögliche Steuervorteile vollständig zu nutzen. Auch die Deutsche Rentenversicherung stellt zahlreiche Informationen zur Verfügung, die dir helfen können, steuerliche Regelungen rund um deine Rente besser zu verstehen und keine wichtigen Möglichkeiten zu übersehen.

 

FAQ zu absetzbaren Kosten für Rentner

Was können Rentner von der Steuer absetzen?
Rentner können verschiedene Ausgaben in der Steuererklärung geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Besonders wichtig sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, da diese vollständig als Sonderausgaben absetzbar sind. Darüber hinaus können auch Haftpflicht-, Unfall- oder Risikolebensversicherungen, Spenden, Kirchensteuer sowie Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen berücksichtigt werden. Auch Gesundheitskosten wie Arztbehandlungen, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Was kann man als Rentner von der Steuer absetzen?
Als Rentner kannst du vor allem Vorsorgeaufwendungen, Gesundheitskosten und bestimmte Dienstleistungen im Haushalt steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Arztkosten, Medikamente, Zahnersatz oder Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen. Auch Kosten für Rentenberatung oder rechtliche Unterstützung rund um deine Rente können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Zusätzlich lassen sich haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen teilweise direkt von der Steuer abziehen.
Welche Versicherungen kann ein Rentner von der Steuer absetzen?
Am wichtigsten sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, da sie vollständig steuerlich absetzbar sind. Außerdem können auch private Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherungen oder Risikolebensversicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Diese Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen und können so deine Steuerlast reduzieren.

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