Alles Wichtige über den Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer im Überblick

19. April 2025von Christian Deák
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Wenn du die Abgabe deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht rechtzeitig vornimmst, kann das teure Folgen haben. Der sogenannte Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer ist in § 152 der Abgabenordnung (AO) geregelt und dient als Druckmittel zur fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen und -anmeldungen. Er ist ausdrücklich keine Strafe, sondern zählt zu den steuerlichen Nebenleistungen.

Die Festsetzung des Verspätungszuschlags liegt im Ermessen der Finanzbehörde. und erfolgt nicht automatisch. Das bedeutet: Auch wenn du zu spät dran bist, muss dieser nicht zwingend festgesetzt werden. Er kann aber auch bei einer Nullmeldung oder einer Steuererstattung erhoben werden, wenn die Steuererklärungen wiederholt verspätet abgegeben werden und dadurch das Veranlagungsverfahren verzögert wird. Besonders heikel: Der Verspätungszuschlag kann zusätzlich zu einem möglichen Säumniszuschlag erhoben werden.

Diese Regelung gilt für unabhängig davon, ob du monatlich, vierteljährlich oder jährlich zur Abgabe deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet bist.

Im weiteren Verlauf erfährst du, wann genau ein Verspätungszuschlag droht, wie hoch dieser ausfallen kann und mit welchen Strategien du ihn vermeiden kannst.

 

Einführung in die Thematik

Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung ist gesetzlich klar geregelt und betrifft Unternehmen jeder Größe. Umsatzsteuer Voranmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch und innerhalb der geltenden Fristen übermittelt werden. Diese Fristen hängen vom jeweiligen Voranmeldungszeitraum ab, also ob du monatlich oder vierteljährlich meldest, sowie davon, ob du eine Dauerfristverlängerung beantragt hast.

Wichtig zu verstehen: Der Verspätungszuschlag ist keine Sanktion nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, sondern ein Instrument des Steuerrechts. Er soll zur fristgerechten Abgabe motivieren und trifft auch kleine Unternehmen, die häufig die Folgen verspäteter Meldungen unterschätzen. Eine verpasste Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Frist kann somit schnell zu unnötigen Zusatzkosten führen.

 

Wann ein Verspätungszuschlag droht

Schon ein einziger Tag Verspätung bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung kann dazu führen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag prüft. Ob dieser tatsächlich erhoben wird, hängt allerdings davon ab, ob du die Frist schuldhaft oder unverschuldet verpasst hast. Gerade wenn es wiederholt zu Fristversäumnissen kommt, steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass ein Zuschlag festgesetzt wird, insbesondere dann, wenn du bereits zuvor auf die Fristen hingewiesen wurdest.

Durch die Einführung digitaler Systeme wie ELSTER erfolgt die Prüfung inzwischen weitgehend automatisiert. Das bedeutet: Die Systeme erkennen Abweichungen sofort und lösen gegebenenfalls direkt einen Prüfprozess aus. Für dich heißt das: Wer die Umsatzsteuervoranmeldungs-Fristen nicht einhält, gerät schnell ins Visier der Finanzverwaltung, auch ohne menschliches Zutun.

 

Ab wann das Finanzamt tätig wird

Nach einer verpassten Frist reagiert das Finanzamt in der Regel zunächst kulant und erinnert dich meist ohne unmittelbaren Verspätungszuschlag. Wird jedoch auch im Folgemonat keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht, kann automatisch ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt festgesetzt werden.

Besonders kritisch wird es, wenn die Frist dauerhaft ignoriert wird. In diesem Fall darf das Finanzamt eine Schätzung der Steuerlast vornehmen, mit oft deutlich höheren Beträgen als tatsächlich geschuldet. Bei Einzelfällen kommt es zudem zur manuellen Prüfung durch Sachbearbeiter, die innerhalb ihres Ermessensrahmens auch individuelle Entscheidungen treffen können.

 

Berechnung und Höhe des Zuschlags

Die Berechnung des Verspätungszuschlag erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich dürfen für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens ein Betrag von 10 € als Zuschlag erhoben werden. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 Prozent der um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 € für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Verspätungszuschlag ist auf volle Euro abzurunden und darf höchstens mit einer gesetzlichen Obergrenze von 25.000 € festgesetzt werden.

Das heißt: Selbst wenn du nur wenige Tage über der Frist liegst, kann der volle Monat bereits kostenpflichtig werden. Hinzu kommt, dass das Ermessen der Finanzämter je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. In der Praxis bedeutet das, dass zwei identische Verspätungen zu unterschiedlichen Zuschlägen führen können, je nachdem, in welchem Bundesland dein Betrieb ansässig ist.

 

Beispiele zur Veranschaulichung

Die Praxis zeigt, wie vielseitig der Verspätungszuschlag greifen kann. Ein klassisches Beispiel: Ein Unternehmen reicht seine Umsatzsteuervoranmeldung Januar drei Monate zu spät ein. Da die Mindesthöhe bei monatlicher Abgabe 10 € pro Monat beträgt, ergibt sich ein Gesamtbetrag von 30 €. Ein weiteres Unternehmen reicht seine Umsatzsteuerjahreserklärung ebenfalls drei Monate zu spät ein. Hier beträgt die Mindesthöhe 25 € pro Monat, somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 75 €. Bei gleichzeitiger verspäteter Zahlung der Steuerschuld kommt es zusätzlich zum Säumniszuschlag. Beide Zuschläge können also kombiniert werden.

Ein weiterer Fall: Ein Unternehmer liegt mit schwerer Krankheit im Krankenhaus und kann deshalb seine Abgabepflichten nicht erfüllen. Hier greift das sogenannte unverschuldete Versäumnis. Nach erfolgreichem Einspruch wird der Verspätungszuschlag aufgehoben.

Auch Kleinunternehmer bleiben nicht verschont: Reicht jemand ohne tatsächlichen Umsatz keine Meldung ein, wird trotzdem der Mindestzuschlag fällig, denn auch eine Nullmeldung ist Pflicht. Zwar liegt der Fokus hier auf der Umsatzsteuer, doch auch bei der Einkommensteuer gibt es einen Verspätungszuschlag. Dort gelten dieselben Mechanismen, hinsichtlich der Kombination aus Pflicht, Frist und Sanktion.

Steuer Überblick

Ausnahmen und Ermessensspielräume

Die Höhe der Verspätungszuschlag ist nicht in Stein gemeißelt und kann je nach Einzelfall variieren. Wenn du die Frist unverschuldet versäumt hast, etwa durch Krankheit, einen Unfall oder höhere Gewalt, kann das Finanzamt von einem Zuschlag absehen. Wichtig ist, dass du die Umstände glaubhaft machen kannst, bei technischen Problemen etwa durch Screenshots oder eine Störungsdokumentation.

Insbesondere bei erstmaligen Verstößen kleiner Unternehmen kann das Finanzamt Ermessensspielräume nutzen, um zu entscheiden, ob die Erhebung eines Zuschlags verhältnismässig ist. Auch bei der konkreten Höhe des Verspätungszuschlags muss das Finanzamt transarent darlegen, wie der Betrag zustande kommt, besonders wenn dieser höher ist als das gesetzliche Minimum. Transparenz und Einzelfallbewertung stehen in solchen Fällen im Vordergrund.

 

Rechte und Pflichten für Unternehmer

Bevor das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzt, hast du als Unternehmer das Recht auf Anhörung. In diesem Schritt kannst du deine Gründe vorbringen und etwaige organisatorische Hindernisse belegen, die zur Verspätung geführt haben. Wird ein berechtigter Hinderungsgrund anerkannt, kann die Festsetzung reduziert oder sogar vollständig aufgehoben werden.

Die gesetzliche Pflicht zur fristgerechten Abgabe der Umsatzsteuererklärung ergibt sich aus § 18 UStG. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, riskiert Sanktionen, hat aber gleichzeitig das Recht, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens die Ermessensentscheidung des Finanzamts überprüfen zu lassen. Besonders interessant für deine Buchhaltung: Ob ein Verspätungszuschlag steuerlich abzugsfähig ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte im Steuerbescheid entsprechend berücksichtigt werden.

 

Besser rechtzeitig handeln

Wer den Verspätungszuschlag vermeiden will, sollte Fristen aktiv managen und das am besten digital. Tools wie Kalendereinträge mit Erinnerungsfunktionen oder spezialisierte Software können dabei helfen, keine Abgabetermine zu verpassen. Noch effektiver: Steuerkanzleien bieten oft automatisierte Meldeprozesse mit Fristenüberwachung an, was besonders für vielbeschäftigte Unternehmer praktisch ist.

Zusätzlich kannst du dir mit einer Dauerfristverlängerung mehr Luft verschaffen um deine Umsatzsteuervoranmeldungen nicht im Monatsstress unterzubringen. Diese muss rechtzeitig beantragt werden und bleibt wirksam, bis sie zurückgenommen oder vom Finanzamt widerrufen wird. Während der Fristverlängerung muss die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das jeweilige Kalenderjahr angemeldet und entrichtet werden. Entscheidender Erfolgsfaktor bleibt jedoch die interne Organisation. Ein strukturiertes Rechnungswesen und eine gut organisierte Buchhaltung können Fehler und Versäumnisse bereits im Vorfeld verhindern und der Verspätungszuschlag bleibt nur eine theoretische Gefahr.

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