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Wie geht es mit einem Unternehmen eigentlich weiter, wenn dem Firmeninhaber etwas zustoßen sollte? Was bedeutet das für den Unternehmer selbst, sein Unternehmen, die Mitarbeiter und auch die Familienangehörigen? Diese Fragen (und noch viele mehr) hat uns Thomas Schleicher von Unternehmervorsorge.de im Podcasts beantwortet.

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Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Arbeitnehmer mit Sonderausgaben oder Werbungskosten die Steuer auf erzieltes Einkommen senken können. Man muss diese allerdings kennen und entsprechend auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, damit sie vom Finanzamt als steuermindernd anerkannt werden. Im Beitrag stellen wir Ihnen einige der Sonderausgaben, Werbungs- und Betriebskosten vor, damit Sie kein Geld an den Fiskus verschenken.

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Steht eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ins Haus, dann können Unternehmen bereits im Vorfeld sehr viel dafür tun, dass diese zum einen so reibungslos wie möglich abläuft und zum anderen die Betriebsprüfer so wenig wie möglich Feststellungen haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie im Vorfeld alles tun sollten, um bestmöglich vorbereitet in die Prüfung zu gehen.

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Im vorerst letzten Teil unserer Miniserie zum Thema „Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer“ stellen wir Ihren drei weitere Möglichkeiten vor, wie Sie als Arbeitgeber (AG) ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuwendungen gewähren können. Welche Voraussetzungen notwendig sind, um Werkzeugeld, Wäschegeld oder Sachbezüge steuerfrei an den Arbeitnehmer (AN) auszahlen zu können und was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Wer Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen realisiert hat, dem stellt sich die Frage nach der richtigen Art und Weise der Versteuerung. Denn durch die noch recht neue Form der Geldanlage fehlten bislang relevante Erfahrungen und vieles bewegte sich noch im Graubereich. Für mehr Klarheit hat jetzt mit dem Bundesfinanzhof (BFH) gesorgt, der in einem Gerichtsurteil zum einen entschieden hat, dass mit Kryptowährungen erzielte Kursgewinne steuerpflichtig sind und zum anderen auch die Einkommensart, unter die sie fallen, geregelt hat.

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Mit der Einführung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS-Verfahren) als zentrale Anlaufstelle für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung bei Fernverkäufen haben Onlinehändler seit Juli 2021 die Möglichkeit, grenzüberschreitende Umsätze zentral über den One-Stop-Shop zu deklarieren und auch die dafür fällige Umsatzsteuer dort abzuführen. Allerdings ist das neue Verfahren kein Selbstläufer und die Teilnehmer müssen sich an die geltenden Regeln und Pflichten halten. Tun sie das nicht, dann drohen lange Sperren. Wie lange, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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